Schrittweise Öffnung mit Maßnahmenplan
Die heute im Kabinett vorgestellten Eckpunkte des Stufenplans für die Öffnung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen basieren auf einer engen Abstimmung mit den Brandenburger Kultureinrichtungen und -verbänden sowie den Kommunen. Sie greifen zudem die von der Kulturministerkonferenz am 15. Mai vorgelegten ‚Eckpunkte für Öffnungsstrategien“ auf. Die schrittweise Öffnung des Kulturlebens ist in fünf Stufen geplant:
Kultureinrichtungen bleiben mit Ausnahme der Museen, Galerien, Bibliotheken und Archive für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Probenbetrieb an Konzert-, Theater- und Opernhäusern ist unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsbedingungen und auf Basis eines Infektionsschutzkonzeptes möglich. An Musikschulen ist Instrumentalunterricht und an Kunstschulen der Unterricht mit bis zu 5 Schüler*innen möglich.
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden.Da der Proben- und Vorstellungsbetrieb aller Voraussicht nach auch in der kommenden Spielzeit 2020/21 zumindest zeitweise nur eingeschränkt stattfinden kann, sind angepasste Spielpläne und Konzeptionen für die künftigen Produktionen erforderlich, die bereits jetzt vorbereitet werden können. An Musik- und Kunstschulen wird Unterricht ermöglicht. Kulturveranstaltungen können mit bis zu 150 Besucher*innen unter freiem Himmel unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und unter Vorlage eines schriftlichen Infektionsschutzkonzepts in enger Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Veranstaltungen mit bis zu 75 Besucher*innen sind auch in geschlossenen Räumen unter denselben Voraussetzungen möglich.
Kultureinrichtungen können unter Beachtung jeweiliger branchenspezifischer Hygienestandards geöffnet werden. Auch Amateurchöre und -orchester können unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln den Probenbetrieb wiederaufnehmen.
Alle Veranstaltungen bis 1.000 Personen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygienestandards sind erlaubt. 5. Stufe (offen): Rückkehr zum normalen Betrieb ohne weitere Hygienestandards |