Ausschreibung bis zum 15. Mai 2019

Das Amt „Burgschreiber/in zu Beeskow“ seit 1993 wird vom Landkreis Oder-Spree und der Stadt Beeskow für die Dauer von 5 Monaten ausgeschrieben (Sept. 2019 bis Febr. 2020). Es ist mit einem Förderstipendium in Höhe von 5.000 Euro sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow verbunden. Das Stipendium ermöglicht dem Burgschreiber, eigene literarische Vorhaben umzusetzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich in der Stadt und Region einzubringen. Die Burg unterstützt den Burgschreiber, eigene Vorstellungen und Ideen für Projekte vor Ort zu verwirklichen, beispielsweise in Form von Lesungen, in Zusammenarbeit mit Schulen oder kulturellen Einrichtungen sowie der lokalen Presse.

Der Burgschreiber verfasst im Laufe der Amtszeit neben eigenen literarischen Vorhaben sogenannte „Burgminiaturen“, die Teil der Abschlusslesung sind und der Burg zur späteren Veröffentlichung im Rahmen einer Anthologie zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die erfolgte Veröffentlichung von mindestens drei selbstständigen Publikationen (Bücher, Anthologiebeiträge, Beiträge in Literaturzeitschriften mit ISBN/ISSN bzw. Aufführungs-, Sendedatum für Dramatik, Hörspiel, Drehbuch), die nicht im Eigenverlag bzw. durch Eigenfinanzierung zustande gekommen sind. Einsendeschluss ist der 15.05.2019 (Maileingang).

Am 29. März 2019 verabschiedet sich der aktuelle Burgschreiber Sascha Macht im Rahmen einer Lesung prosaischer Miniaturen und weiterer Texte, die während seiner Amtszeit als Burgschreiber entstanden sind. Macht war während seines Aufenthalts in Beeskower Schulen unterwegs, hat mit befreundeten Literaten die erste literarische Nacht der „Beeskower Fiktionen“ präsentiert und schreibt wöchentlich eine Kolumne für die lokale Presse.

Burgschreiberrichtlinien
vom 13.03.2018 geändert am 26.09.2018

Als Ausdruck des Kulturwillens der Bevölkerung von Beeskow und des Landkreises Oder-Spree und in der Absicht, Literatur und Publizistik als Mittel zur Verständigung für alle Bürger zu fördern, haben Stadt und Landkreis das Amt des Burgschreibers zu Beeskow eingerichtet.

In Zeiten zunehmender sozialer Unsicherheit und Entfremdung, in denen neue Strategien zu begreifen und zu entwickeln sind, kommt dem geschriebenen Wort eine besondere Mittlerfunktion zu. Je komplexer gesellschaftliche Strukturen werden, desto wichtiger werden für den Einzelnen die Region und das Gefühl, dazuzugehören. Selbstbewusstsein und Identität hängen davon ab, Eigenes zu haben und zu schaffen. Hilfestellung dabei zu leisten, dieses Eigene kenntlich zu machen, nach seinen Ursprüngen und Potenzialen für die Zukunft zu fragen, soll Aufgabe des/r Burgschreibers/in sein.

Für Zielsetzung und Vergabe dieses Amtes gelten folgende Kriterien:

§ 1
Mit dem Amt „Burgschreiber zu Beeskow“ kann das gesamte Schaffen des/r Preisträgers/in gewürdigt werden, eine Einzelveröffentlichung, aber auch sein Eintreten für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Literatur und Publizistik, sein persönliches Bemühen um Toleranz und den Aufbau kommunikativer Strukturen.

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§ 2
Das Amt wird alljährlich für die Dauer von fünf Monaten verliehen. Es ist verbunden mit einer monatlichen finanziellen Förderung von 1.000 € und freiem Wohnraum auf der Burg Beeskow. Für den/die Amtsinhaber/in besteht für die Dauer des Stipendiums Residenzpflicht in der Stadt Beeskow.

§ 3
Über die Vergabe des Amtes entscheidet eine Jury nach öffentlicher Ausschreibung aufgrund vorgelegter schriftstellerischer oder publizistischer Arbeiten. Die Jury besteht aus dem Direktor der Burg Beeskow, einem/r Vertreter/in der Stadt Beeskow, einer Person, die mit dem Strukturwandel im ländlichen Raum befasst ist, dem/r Preisträger/in des Vorjahres, einer anerkannten Persönlichkeit des publizistischen Lebens und einer literaturinteressiertem/n Bürger/in bzw. Schüler/in.

Die Mitglieder der Jury werden vom Landrat des Kreises Oder-Spree und vom Bürgermeister der Stadt Beeskow berufen. Die Jury beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.

§ 4
Die Verleihung des Amtes erfolgt im Rahmen einer Antrittslesung. Spätestens drei Monate vorher wird durch die Jury der/die Preisträger/in ermittelt und bekannt gegeben.

§ 5
Von dem/r Burgschreiber/in wird erwartet, dass er/sie sich während der Amtszeit literarisch oder publizistisch mit der städtisch wie ländlich geprägten Umgebung vor Ort auseinandersetzt, am öffentlichen Leben der Stadt sowie des Landkreises teilnimmt und auf Anfrage zu Lesungen oder Vorträgen zur Verfügung steht.

§ 6
Eine Aufhebung oder Änderung der Richtlinien bedarf der Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung von Beeskow.

§ 7
Die Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

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