Mehr Frauen in die Parlamente, Wahlrecht ernst nehmen
Am 19. Januar 1919 durften Frauen bei der Wahl zur Nationalversammlung zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden. Zum 100-jährigen Jubiläum dieses großen Ereignisses erklärt Brandenburgs Frauenministerin Susanna Karawanskij, Frauen haben lange und hart für das Wahlrecht kämpfen müssen. Das können sich junge Mädchen und Frauen von heute in unserem Land kaum noch vorstellen.
Und dennoch sind Frauen in allen Parlamenten deutlich unterrepräsentiert. In diesem Jahr finden in Brandenburg drei wichtige Wahlen statt. Ich appelliere an alle demokratischen Parteien, ihre Wahllisten paritätisch zu besetzen. Und auch dafür, alles dafür zu tun, dass Frauen das Mandat auch ausüben können. Für eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern in der Politik müssen aber die Wahlgesetze geändert werden. Die Zeit ist reif, diese Diskussion zu führen.
Der Frauenanteil im Bundestag liegt bei rund 30 Prozent und im Brandenburger Landtag bei rund 39 Prozent. In den Brandenburger Kommunalparlamenten beträgt der Frauenanteil im Landesdurchschnitt rund 23 Prozent. Der Deutsche Bundestag würdigte den 100. Jahrestag am Donnerstag in Berlin mit einer Feierstunde.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben“ – heißt es im Reichswahlgesetz für die Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918. Am 19. Januar 1919 fand die Wahl zur Nationalversammlung statt – und Frauen durften zum ersten Mal bei der Wahl zur Nationalversammlung kandidieren und wählen gehen.