Neue Förderung zur Stärkung der Artenvielfalt

Bundesumweltministerium veröffentlicht erste Förderrichtlinie zum Nationalen Artenhilfsprogramm des Bundes. Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Doch neue Windräder, Solarenergie und -speicher, Wasserkraftwerke, Biomasseanbau sowie der mit der Energiewende einhergehende Netzausbau bringen viele Arten unter Druck, deren Lebensräume ohnehin knapp sind. Um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Arten besser zu vereinbaren, hat der Bund das „Nationale Artenhilfsprogramm“ eingerichtet. Nun wurde die erste Förderrichtlinie des Programms veröffentlicht. Das Förderprogramm dient insbesondere dem Schutz von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf dem Meer besonders betroffen sind und ist damit eine entscheidende Grundlage und Flankierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Projekte im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms stehen zurzeit jährlich 14 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie wird ergänzt durch einen Leitfaden, der Hilfestellungen zur Einreichung von Projektskizzen und -anträgen gibt. Dieser umfasst u.a. eine Liste von Arten, welche insbesondere durch das Förderprogramm unterstützt werden sollen und zählt Maßnahmen auf, die nach derzeitigem Kenntnisstand zum Schutz der betroffenen Arten geeignet sind.

Förderrichtlinie
https://www.bfn.de/verfahren-nahp

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