Änderung der Richtlinie Mobilität
Vereinfachte Förderbedingungen
Ministerin Schneider ruft Kommunen und Verkehrsunternehmen auf, für ihre Vorhaben noch in diesem Jahr Förderanträge zu stellen. Neu ist, dass ab sofort auch kleinere Projekte mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, beispielsweise Park+Ride-Anlagen oder Fahrradständer an Bahnhöfen.
„Wir wollen den Umstieg von Auto oder Rad auf den öffentlichen Nahverkehr weiter erleichtern. Mit der Änderung der Richtlinie Mobilität verbessern wir die Möglichkeiten für Städte und Gemeinden, auch für kleinere Maßnahmen an Bahnhöfen und Haltestellen, wie beispielsweise Bike+Ride-Anlagen, Fördermittel zu bekommen. Nutzen Sie die vereinfachten Förderbedingungen!“
Die Mindestsummen der zuwendungsfähigen Ausgaben wurden erheblich verringert. So können nun Parkplätze für Autos an Bahnhöfen ab 50.000 Euro und auch einfache Radabstellanlagen ab 5.000 Euro gefördert werden. Außerdem können Vorhaben an unterschiedlichen Standorten zusammengefasst werden, wenn sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen.
Dazu zählen beispielsweise Haltestellen für Straßenbahnen. Der Nachweis für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes wird abgeschafft. Die Nutzung von Bike+Ride- und Park+Ride-Anlagen trägt zur Reduzierung des CO2- Ausstoßes bei, ein gesonderter Nachweis muss nicht mehr erbracht werden Empfohlen wird, noch in diesem Jahr einen Antrag auf Förderung zu stellen, weil die Laufzeit des EFRE-Programms 2020 endet.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse/reduzierung-des-co2-ausstosses-im-verkehr-mobilitaetsrichtlinie/index.html