Bericht zeigt, was schon ist und wo verbessert werden muss

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat den Ausschüssen für Bildung, Jugend und Sport sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landtages einen Bericht zugeleitet, der sich der Verbesserung der Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung widmet. Der Landtag hatte mit Beschluss vom 31. Januar dieses Jahres die Landesregierung aufgefordert, den Bedarf an Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen nach der sechsten Jahrgangsstufe zu erheben, die auf Grund ihrer Behinderung einen Betreuungsbedarf haben.

Es geht um Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ an Förderschulen und an Schulen des Gemeinsamen Lernens. Der nun vorgelegte Bericht mit dem Titel „Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken – Erweiterte Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ gibt einen Überblick über vorhandene Angebote und macht einen Vorschlag zur Verbesserung der Betreuungssituation. Der Bericht zeigt, dass es schon eine Reihe von Angeboten gibt, die die zuständigen Kommunen gemeinsam mit Trägern im örtlichen Bereich geschaffen haben. Es sind uns elf unterschiedliche Projekte benannt worden. Andererseits berichten uns Eltern noch von Versorgungslücken, die für die betroffenen Familien zu einer erschwerten Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen. Diese Lücken wollen wir schließen, so die Brandenburgische Bildungsministerin.

Die Zahl der Familien, die einen solchen Betreuungsbedarf haben, lässt sich sehr schwer schätzen. Das MBJS geht von ca. 450 aus. Vorgeschlagen wird, ein Förderprogramm für eine einjährige Modellphase aufzulegen. Damit kann das Land konkret helfen und auch bessere Erkenntnisse über den tatsächlichen Bedarf in Brandenburg erhalten. Durch das Programm werden die Kommunen dabei unterstützt, die vorhandenen Betreuungsangebote zu finanzieren, sie bedarfsgerecht auszubauen und neue Angebote überall da zu entwickeln, wo bisher ungedeckter Bedarf vorhanden ist. Pro betreutem Kind oder Jugendlichen soll es einen Zuschuss des Landes von 300 Euro pro Betreuungsmonat geben. Auf der Basis der Ergebnisse der Modellphase kann dann 2020 ein dauerhaftes Programm aufgelegt werden.

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