Bundestagsabgeordnete fordert Eingreifen des Ministerpräsidenten

Obwohl der aktuelle Lagebericht des Bundeskriminalamts einen deutlichen Anstieg häuslicher Gewalt zeigt und damit vor allem mehr Gewalt gegen Frauen, geraten in Brandenburg ausgerechnet jetzt die Strukturen ins Wanken, die Betroffenen Schutz, Beratung und Zuflucht bieten sollen. Es ist alarmierend, dass zentrale Stellen des Gewaltschutzes unmittelbar vor dem Jahresende ohne gesicherte überjährige Finanzierung dastehen.

Bei einem Treffen in der Landeshauptstadt mit der Koordinierungsstelle des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser und der Kontaktstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Kiko Brandenburg) wurde die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Andrea Lübcke eindringlich über die prekäre Lage informiert. Beide Stellen berichten, dass Sozialministerin Britta Müller (BSW) seit Wochen jegliche Gesprächsaufnahme verweigert weder gab es persönliche Termine noch wurden schriftliche Anfragen beantwortet.

Die beiden Koordinierungsstellen haben den Zuwendungsbescheid für 2026 erst in dieser Woche erhalten nach wochenlanger Unsicherheit und fehlender Kommunikation. Völlig ungeklärt bleibt jedoch weiterhin die Finanzierung für die Jahre 2027 und 2028, obwohl der Landtag als demokratisch gewählte Legislative die Mittel ausdrücklich beschlossen hat und damit eine entsprechende Verpflichtungsermächtigungen erteilt hat. Damit hat das Parlament unmissverständlich seinen Willen zu einer überjährigen, verlässlichen Finanzierung dieser zentralen Gewaltschutzstrukturen zum Ausdruck gebracht. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist Aufgabe der Exekutive. Dass das Sozialministerium diesen parlamentarischen Auftrag bislang nicht ausführt und dies weder begründet noch kommuniziert, kommt einer Missachtung der Entscheidung des Landtags gleich. Für die Fachstellen bedeutet dieses Vorgehen eine massive Gefährdung ihrer Planbarkeit, ihrer Zukunftsfähigkeit und letztlich eine Gefährdung der Schutzstrukturen selbst.

Die Blockade durch die Ministerin bringt für die betroffenen Fachstellen akute Unsicherheit und die reale Gefahr eines Strukturabbruchs mit sich. Wenn sie zentrale Schutzstrukturen ignoriert, muss der Ministerpräsident eingreifen und die Umsetzung der Beschlüsse des Landtags sicherstellen. Aussitzen ist keine Option, stellt Lübcke unmissverständlich fest.

Die Bundestagsabgeordnete macht zudem klar, dass diese Situation nicht länger hinnehmbar ist. Ich werde noch diese Woche einen Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke und an Ministerin Müller schreiben, kündigt sie an. Ich erwarte eine sofortige Klärung und biete mich ausdrücklich als Vermittlerin an. Die Blockade gefährdet die Arbeit der Frauenhäuser und der zivilgesellschaftlichen Fachstellen das darf so nicht weitergehen.

Lübcke weist darauf hin, dass Brandenburg aufgrund der Bundesgesetzgebung rechtlich wie politisch verpflichtet ist, den Gewaltschutz auszubauen und verlässlich sicherzustellen. Die Bundesregierung hat hierfür klare Grundlagen geschaffen, einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser und Beratungsstellen sowie den verpflichtenden Ausbau mehrsprachiger und barrierefreier Angebote, die auch besonders vulnerable Gruppen erreichen müssen. Ab 2027 müssen die Länder nachweisen, dass sie ausreichende Schutzplätze und Beratungsangebote vorhalten, ab 2028 gelten verbindliche Anerkennungsverfahren, Qualitätskontrollen und regelmäßige Berichtspflichten.

Der Bund hat geliefert. Jetzt müssen die Länder und damit auch Brandenburg ihren Teil erfüllen. Es darf nicht sein, dass ausgerechnet hier zentrale Schutzstrukturen blockiert werden. Gewaltschutz ist keine Kür, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe, so Lübcke.

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