Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergbauschäden
Nach mehrjährigen Bemühungen um die Schaffung einer Schiedsstelle für den Braunkohlebergbau ist auf Betreiben des Ministeriums für Wirtschaft und Energie ein Kompromiss erzielt worden. Zunächst befristet auf drei Jahre soll künftig auch in Brandenburg eine Anlaufstelle für Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu Schlichtung strittiger Bergbauschäden geschaffen werden.
„Mehr als 6.000 Bergschadenmeldungen im aktiven und im Sanierungsbergbau mit zahlreichen Erstattungsablehnungen haben in den vergangenen 20 Jahren immer wieder für Unfrieden gesorgt“, erklärte Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber. „Künftig sollen Antragsteller in Brandenburg vor Beschreiten des ordentlichen Gerichtsweges kostenfrei die Schiedsstelle zur Überprüfung der Unternehmensentscheidungen anrufen können. Ich bin mir sicher, das wird dazu beitragen, die Akzeptanz für die Maßnahmen in der Braunkohlesanierung, aber auch für die nach wie vor erforderliche Gewinnung und Verstromung der Braunkohle in der Lausitz zu erhöhen und damit zur Befriedung bei strittigen Schadenereignissen beizutragen.“
Ähnlich wie im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen praktiziert, bemüht sich Brandenburg bereits seit 2013, ein Verfahren zur Schlichtung strittiger Bergschadensanmeldungen in Zusammenarbeit mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und den Bergbauunternehmen einzurichten. Während die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) bzw. ihr Vorgängerunternehmen 2014 eine Mitwirkung in einem solchen Gremium im brandenburgischen Teil der Lausitz in Aussicht stellten, verwies das Bundesunternehmen LMBV auf die erforderliche Zustimmung durch seinen Gesellschafter, das Bundesfinanzministerium, sowie das Bund-Länder-Steuerungsgremium für die Braunkohlesanierung (kurz: StuBA). Heute konnte dazu mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums im StuBA ein Kompromiss erzielt werden.
Nach erfolgter Einrichtung der Schlichtungsstelle Braunkohle kann die LMBV nun zunächst befristet auf drei Jahre in dem Gremium mitwirken. Das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich strittiger Schadensmeldungen bleibt jedoch dem StuBA vorbehalten. Weitere Details müssen noch zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.