Schutz vor digitaler Gewalt und Deepfakes
Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Deepfakes und anderer Formen digitaler Gewalt unterstützt der Justiz- und Digitalminister des Landes Brandenburg Dr. Benjamin Grimm ausdrücklich das von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig geplante Vorhaben eines digitalen Gewaltschutzgesetzes. Ziel ist es, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen und den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen schnell und effektiv zu verbessern. Die Justizminister betonten bereits auf der 96. Justizministerkonferenz die dringende Notwendigkeit, das geltende Recht an die Entwicklungen der Digitalisierung anzupassen. Bildbasierte sexualisierte Gewalt hat durch digitale Technologien stark zugenommen, bisher gibt es keinen eigenständigen Straftatbestand für entsprechende Handlungen. Vor diesem Hintergrund wurde die Bundesjustizministerin gebeten, geeignete gesetzliche Regelungen zu erarbeiten. Neben den strafrechtlichen Maßnahmen sollen Betroffene einfacher gegen digitale Gewalt vorgehen können. Dazu gehören die Sperrung von Accounts durch richterliche Anordnung, stärkere Auskunftsrechte in Zivilverfahren und konsequente Durchsetzung von Bußgeldern gegen Plattformbetreiber, die ihre Pflichten verletzen. Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung kritisch diskutiert wird, ist sie für die Strafverfolgung in Fällen wie diesen erneut von Bedeutung. Dr. Benjamin Grimm fordert die Einführung derselben bereits seit langem.
