Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen
In der Stadt Fürstenwalde laufen bereits die Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl am 25. Februar. Insgesamt 216 Wahlhelfer werden am Wahltag in 36 Wahllokalen für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Die Berufungen werden in dieser Woche verschickt. Sie können sich aber gern noch als Wahlhelfer registrieren lassen. Reserve-Wahlhelfer werden noch gebraucht, falls durch Krankheit o.ä. bereits benannte Wahlhelfer ausfallen.
Meldungen bitte an E-Mail: wahlen@fuerstenwalde-spree.de oder Telefon: 03361/557-112.
Wir werden in diesem Jahr wieder Wahlbenachrichtigungsbriefe versenden. Dies erfolgt im Interesse einer besseren Lesbarkeit. Egal ob als Brief oder Karte: Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers oder der Wählerin über den Wahltermin und das Wahllokal. Sie wird rechtzeitig vor jeder Wahl an alle Wahlberechtigten versendet. Der Briefumschlag trägt die Aufschrift „Wahlbenachrichtigung.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der Zeit von Montag, 22.01.2018, bis Sonntag, 04.02.2018, versandt. Wer den Wahlbenachrichtigungsbrief bis Montag, 05.02.2018, noch nicht erhalten hat, sollte sich mit der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Wahlbüro, in Verbindung setzen: Tel. 03361/557-112 oder per E-Mail an wahlen@fuerstenwalde-spree.de. Es wird dann ein neuer Wahlbenachrichtigungsbrief erstellt und Ihnen überbracht.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis ist vom Montag, 05.02.2018, bis Freitag, 09.02.2018, in der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Erdgeschoss, Am Mark 4 in Fürstenwalde/Spree während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros einsehbar. Innerhalb dieser Zeit kann ggf. Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt werden. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Am Markt 4 in Fürstenwalde/Spree einzulegen.
Briefwahlunterlagen beantragen
Online – Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (und Briefwahlunterlagen) kann ab dem 22.01.2018 auf der städtischen Internetseite (Button Internetwahlschein) – www.fuerstenwalde-spree.de – oder unter https://wahlen.fuerstenwalde-spree.de beantragt werden. Dort kann der Wahlscheinantrag online ausfüllt und an die Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree geschickt werden. Der Wahlschein wird dann ausgestellt und mit den Briefwahlunterlagen an die angegebene Adresse gesandt.
Schriftlich – Der Wahlschein (und Briefwahlunterlagen) kann formlos schriftlich (E-Mail wahlen@fuerstenwalde-spree.de oder Telefax – 03361 557-3112) angefordert werden. Folgende Angaben sind dafür notwendig:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Per Post – Zum Beantragen von Briefwahlunterlagen ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes (Wahlscheinantrag) auszufüllen. Danach ist der Brief in einen Umschlag zu stecken, ausreichend zu frankieren und an die angegebene Adresse zu senden oder persönlich abzugeben. Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden.
Das Briefwahlbüro der Stadt Fürstenwalde Spree, Am Markt 4, 1. Obergeschoss, Raum 102 in Fürstenwalde/Spree hat ab Dienstag, 16.01.2018, wie folgt geöffnet:
Montag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Am letzten Freitag vor der Wahl, also am 16.02.2018, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet.
Es besteht die Möglichkeit, auch gleich vor Ort die Briefwahlunterlagen auszufüllen und zu wählen.