Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol im Straßenverkehr
Auf Initiative der Länder Brandenburg und Thüringen hat der Bundesrat heute eine Entschließung zur Überprüfung des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr beschlossen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu klären, ob der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auch unterhalb der normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt und zu verbieten ist. Mit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr letzten Jahr wurde ein entsprechender Grenzwert im Straßenverkehr eingeführt, bislang ist es jedoch möglich, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol unterhalb der jeweiligen Grenzwerte zu konsumieren und trotzdem Auto zu fahren. Neben den bestehenden Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr birgt aber insbesondere dieser Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol besondere Gefahren in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit und die Sicherheit im Straßenverkehr. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert den derzeit gültigen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Hinblick auf das Unfallgeschehen zu evaluieren und darüber hinaus die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit anderen berauschenden Mitteln und Substanzen, insbesondere Alkohol, zu untersuchen und zu klären, inwiefern darauf aufbauend der Mischkonsum auch unterhalb der derzeit normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt und zu verbieten ist. Ziel ist es, Unfälle durch Mischkonsum wirksam zu verhindern und alle Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.
