Keine Förderung von Biokraftstoffen aus Palmöl mehr

Ab 2023 werden in Deutschland keine Biokraftstoffe mehr aus Palmöl gefördert. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung beschlossen. Anstelle des Palmöls fördert der Bund künftig fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen über eine Mindestquote. Diese Quote steigt stufenweise auf 2,6 Prozent bis 2030 an. Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln an der Treibhausgasminderungs-Quote hingegen darf die Obergrenze von 4,4 Prozent nicht überschreiten. Die beschlossene Verordnung fußt auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, das der Bundestag im Mai 2021 verabschiedet hat. Die Verordnung setzt nun die Beschlüsse hinsichtlich der Anrechnung von Biokraftstoffen um.Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird die aktuelle Obergrenze von 4,4 Prozent nicht mehr überschreiten. In diese Gruppe von Kraftstoffen fällt auch Palmöl, das ab 2023 von der Quotenanrechnung ausgeschlossen ist. Innerhalb der Treibhausgas-Quote soll der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen von derzeit nahe null auf mindestens 2,6 Prozent bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden zum Beispiel aus Reststoffen wie Stroh und Gülle gewonnen. Die Verwendung dieser Rohstoffe ist nachhaltig und wird oberhalb der für die einzelnen Jahre vorgegebenen Mindestmengen zusätzlich mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der Treibhausgas-Quote gefördert. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierischen Abfallstoffen können bis zu 1,9 Prozent angerechnet werden.
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