Forderung zur breiten Beteiligung der Betroffener am Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung soll zügig Rechtssicherheit für Menschen schaffen, die sich nicht eindeutig dem einen oder anderen Geschlecht zuordnen. Der Bundesrat hat am letzten Freitag die Beratungen zu einem entsprechenden Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen aufgenommen. Brandenburg ist der Initiative beigetreten. Demnach soll die Länderkammer die Bundesregierung auffordern, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Geschlechtsoption im Hinblick auf den rechtlichen Regelungsbedarf für intersexuelle und transsexuelle bzw. transidente Menschen umzusetzen.
Sozialministerin des Landes Brandenburg Diana Golze: „Es muss deutlich gesagt werden, dass das Persönlichkeitsrecht ausnahmslos für alle gilt, auch für diejenigen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat das dem Gesetzgeber im Oktober 2017 klipp und klar ins Stammbuch geschrieben. Die Bundesregierung muss das Urteil nun zügig umsetzen. Für die betroffenen Menschen sind die bisherige restriktive Praxis und die langwierigen bürokratischen Verfahren oftmals mit großem Leid verbunden.“ Der Bundesrat verwies den Antrag zur weiteren Beratung zunächst in die Ausschüsse.
Das deutsche Personenstandsrecht sieht bisher nur die Option „weiblich“ und „männlich“ vor. Seit 2013 gab es zudem die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil von 10. Oktober 2017 jedoch festgestellt, dass dies gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstößt. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert, bis Ende 2018 eine Neuregelung zu schaffen – entweder mit einer dritten Geschlechtsoption oder einem vollständigen Verzicht auf den Geschlechtseintrag.
Den Menschen ist oftmals großes Unrecht wiederfahren. Noch immer werden intersexuelle Kinder operiert, um sie so vermeintlich eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Es gibt aber ein Leben zwischen den zwei Geschlechtern, und die Menschen müssen selbst darüber bestimmen können. Leider scheint die Gesetzgebung auf Bundesebene nicht voranzukommen. Die Bundesländer appellieren deshalb an den Bund, das Verfahren im Sinne der Betroffenen zügig voranzutreiben.
Golze forderte eine breite Beteiligung Betroffener an dem Gesetzentwurf. Schließlich geht es um ihre Rechte, und sie sind die besten Sachverständigen. Wir haben bei der Erarbeitung des Brandenburger Aktionsplans Queeres Brandenburg gute Erfahrungen damit gemacht, alle interessierten Menschen frühzeitig einzubeziehen.“