Kabinett beschließt hierfür neue Quarantäneverordnung
Neue Quarantäne-Regeln für Ein- und Reiserückkehrende aus ausländischen Corona-Risikogebieten: Das Kabinett hat am Dienstag in einer Videokonferenz der neuen SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung zugestimmt. Sie tritt am 9. November in Kraft und gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2020. Damit setzt Brandenburg die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes vom 14. Oktober um. Im Vergleich zur bisherigen Regelung ist vor allem neu: Die allgemeine Quarantäne-Dauer wird von 14 auf 10 Tage verkürzt. Und: Die Quarantäne endet frühestens fünf Tage nach der Einreise. Voraussetzung ist, dass die Person ein negatives Testergebnis vorlegt, das bestätigt, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss die Person einen weiteren Test machen lassen. Neu ist außerdem eine digitale Einreiseanmeldung. Es gibt weiter zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, für den „kleinen Grenzverkehr“ (Aufenthalte bis zu 24 Stunden) sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern.
SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ab dem 9. November Wer muss in Quarantäne? Was bedeutet die Quarantäne? Wie kann die Quarantäne-Pflicht verkürzt werden? Von wem werden Risikogebiete ausgewiesen? Wie und wo meldet man sich bei der Einreise aus einem Risikogebiet? Was ist bei Symptomen? Welche Ausnahmen gibt es? Ausnahmen bei Durchreise: Ausnahmen bei Grenzverkehr: Ausnahmen bei privaten Besuchen: Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte nach dem Kabinett: „Es ist wichtig, dass die Länder bei den Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus ausländische Risikogebieten einheitlich vorgehen. Deswegen setzen wir in Brandenburg die Muster-Verordnung des Bundesinnenministeriums eins zu eins um. Angesichts der zweiten Corona-Welle ist aber entscheidend, dass man jetzt am besten auf alle nicht unbedingt erforderlichen Reisen ganz verzichtet. Das gilt besonders für Reisen in Risikogebiete.“ |