Mehr Sicherheit und Respekt für Lebensleistungen
Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Bürgergeld in Kraft und sorgt für zahlreiche Verbesserungen. Das Bürgergeld war eines der Hauptwahlversprechen der SPD. „Wir stehen zu unserem Wort und gehen es noch im ersten Regierungsjahr an“, so Mathias Papendieck, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree. „Mit dem Bürgergeld wird der Fokus auf Vertrauen und Qualifikation statt auf Sanktionen gesetzt. Wir wollen den Menschen soziale Teilhabe, langfristige Perspektiven und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt vermitteln, statt sie auf Zwang in eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln. Der Umgang auf Augenhöhe mit dem einzelnen Menschen steht im Vordergrund“, so Papendieck weiter. Zukünftig erhalten Bezieher von Bürgergeld einen Vertrauenszuschuss. Gemeinsam wird ein Kooperationsplan erarbeitet, Sanktionen, z.B. bei Ablehnung eines Jobangebots, entfallen mindestens in den ersten sechs Monaten. Zudem wird in Zukunft stärker auf die Menschen und ihre persönlichen Lebensgeschichten eingegangen. Wer seinen Job verliert, soll nicht zusätzlich auch noch sein Zuhause verlieren oder sein mühsam Erspartes aufbrauchen müssen. In den ersten beiden Jahren werden die Kosten für das Wohnen in jedem Fall vollständig übernommen, solange kein erhebliches Vermögen vorliegt. Die Abmeldung vom Aufenthaltsort wird an die moderne Lebensführung angepasst. Statt auf Sanktionen wird künftig auf positive Anreize gesetzt. Mit dem Bürgergeldbonus werden Schritte, die den Weg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, honoriert. Durch das Weiterbildungsgeld wird die Attraktivität guter Qualifizierung gegenüber befristeten Arbeiten im Saisongeschäft erhöht. In Kombination mit einem Coaching-Angebot werden so Wege für einen fundierten und langfristig sinnvollen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet.
Zuverdienste der Kinder von Bürgergeldbeziehern werden nicht angerechnet. So wird jungen Menschen schon früh vermittelt: Arbeit lohnt sich. Auch das Mutterschaftsgeld wird vollständig von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen. Die Pflicht zur vorgezogenen Inanspruchnahme von Altersrenten wird ebenfalls abgeschafft. Durch eine Bagatellgrenze von 50 € für Rückforderungen sowie umfangreiche Entbürokratisierung und Digitalisierung wird der Zugang zum Bürgergeld erleichtert und Verwaltungsressourcen eingespart. „Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns und wählen einen ganzheitlichen Ansatz, der den Menschen, seine individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse in den Vordergrund stellt. Das ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch der richtige Weg, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen“, fasst Mathias Papendieck zusammen und erklärt, wie es jetzt weitergeht: „Das Bundeskabinett wird das neue Bürgergeld voraussichtlich Mitte September beschließen. Danach folgt die parlamentarische Auseinandersetzung im Ausschuss für Arbeit und Soziales, in dem auch ich Mitglied bin. Ich freue mich darauf, an diesem wichtigen Gesetz mitzuarbeiten, damit das Bürgergeld pünktlich zum 1. Januar in Kraft treten kann.“