In der Presseinformation der Stadtverwaltung vom 23. November 2018 bedauert der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde Matthias Rudolph, dass „die Stadtverordneten […] die vorliegende Haushaltssatzung für die Jahre 2018/19 nicht beschlossen haben, […]. Das bedeutet, dass freiwillige Ausgaben auch weiterhin nicht getätigt werden dürfen. Dazu zählt auch die Installation der weihnachtlichen Beleuchtung an den Straßenlaternen in der August-Bebel-Straße, der Mühlenstraße und der Eisenbahnstraße.“
In einer ersten Reaktion habe ich dieses „Schwarze-Peter-Spiel“ als Frechheit bezeichnet. In einer zweiten Reaktion habe ich im Namen der Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung bei der Kommunalaufsicht nachgefragt, „welche Möglichkeiten der Bürgermeister hat, trotz vorläufiger Haushaltsführung die 6.500 Euro zur Verwendung freizugeben?“
Ich bin der festen Überzeugung, dass der Bürgermeister trotz vorläufiger Haushaltsführung, jederzeit die Möglichkeit hat, bei Abwägung gewichtiger Gründe, die finanzielle Mittel für den die Weihnachtsbeleuchtung in Fürstenwalde zur Verwendung freizugeben.
Die Antwort der Kommunalaufsicht liegt nun vor – und gibt meiner Fraktion und mir Recht.
Der Bürgermeister hat nach Prüfung die Möglichkeit freiwillige Aufgaben trotz vorläufiger Haushaltsführung wie geplant durch- und weiterzuführen. Er muss dies nur wollen und nicht versuchen, Weihnachtsfrieden gegen das berechtigte Ringen der Stadtverordneten um ihr demokratisches Haushaltsrecht auszuspielen. Dann geht es ihm nicht um die Stadt und ihre Bürger, sondern um den Start eines weiteren schmutzigen Wahlkampfes.
Ich habe immer noch die Hoffnung, dass die Vernunft siegt. Sonst müssen wir in der Adventszeit feststellen, dass Bürgermeister Rudolph nur das Licht in unserer Stadt ausmacht.
Die LINKE erwartet, dass der Bürgermeister unverzüglich den Startschuss für die sich „in den Startlöchern befindlichen Firmen“ zu geben. Denn, so Bürgermeister Rudolph in derselben Pressemitteilung, „alle Vorbereitungen waren [sind] getroffen.“
Diese seine Entscheidung wird immer unsere Zustimmung und Unterstützung erhalten.
Denkbar ist, dass er sich in dieser Entscheidung absichert und gemeinsam mit dem Stadtverordnetenvorsteher Uwe Koch eine diesbezügliche Eilentscheidung trifft, die durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2018 dann nachträglich gebilligt wird.
Sollte dies nicht passieren, wird die Fraktion DIE LINKE die Hauptausschusssitzung nutzen und mit einem Eilantrag die Beauftragung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung an die beteiligten Firmen beantragen.
Gründe für die Freigabe der Mittel für weihnachtliche Straßenbeleuchtung gibt es genügend.
Allesamt Gründe, die laut Kommunalaufsicht geeignet sind, die Möglichkeit freiwillige Aufgaben trotz vorläufiger Haushaltsführung wie geplant durch- und weiterzuführen.
Für DIE LINKE habe ich zur Begründung angeführt:
Es handelt sich um Kosten in Höhe von 6.500 Euro, die auch unstrittig im Haushaltentwurf 2018 stehen und so sicher auch mit dem Haushaltsbeschluss bestätigt werden. Es sich um eine für den (Weihnachts-)Frieden einer Stadt wichtige Maßnahme handelt, die darüber hinaus auch positiv imagebildend, traditionsverpflichtend und gewerbefördernd für die Stadt und die Gewerbetreibenden derselben ist. Es sich um Lichtdekoration handelt, die mit öffentlichen Fördermitteln angeschafft wurde, damit diese leuchtet und nicht ungenutzt in Garagen lagert.
Der Bürgermeister hätte mit der Freigabe der Mittel die Chance, „Schaden von der Stadt abzuwenden“, wozu er ja mit Amtseid verpflichtet ist. Es wäre eine wichtige Entscheidung gegen Hohn, Spott und letztendlich Schaden der Stadt und ihrer Gewerbetreibenden.
Fraktionsvorsitzender der Linken Stephan Wende