Maskenpflicht, Windenergie, Wahlen, Lampen und Trinkwasser
Gesundheit Maskenpflicht im Fernverkehr entfällt
Ab dem 2. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen.
Künftig mehr Trinkwasserbrunnen in der Öffentlichkeit
Allen Bürgerinnen und Bürgern soll im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Sofern technisch machbar und dem lokalen Bedarf entsprechend, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen — beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.
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Ende von Energiesparlampen mit Quecksilber
Quecksilber darf seit über 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Bisher gab es noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab 2023 verbietet das EU-Recht nun endgültig die weitere Produktion dieser Lampen. Vorhandene Lagerware darf noch verkauft und erworben werden.
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Mehr Windenergie für Deutschland
Bis 2030 soll sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dabei spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ schreibt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
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Ab 16 Europa-Parlament wählen
Bei der Wahl des Europaparlaments dürfen in Deutschland künftig auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben. Die nächste Europawahl findet bereits im Frühjahr 2024 statt.
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Quelle: Jens Koeppen
Mitglied des Deutschen Bundestag der Fraktion der CDU