Heizkosten, Sonderrufnummern, Krankenversicherung & Insolvenzrecht
Heizkostenzuschuss für Menschen mit kleinem Einkommen
Mit einem zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro entlastet die Bundesregierung zielgerichtet rund zwei Millionen Menschen. Dazu gehören rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte – vor allem Familien und Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, sowie Azubis und Studierende mit BAföG. Die Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes ist am 16. November in Kraft getreten. Entscheidend für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung beziehen. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.
Weiterführende Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/heizkostenzuschuss-ii-kommt-2130072
Hochpreisige Sonderrufnummern gesperrt
Betrüger klingeln kurz an und legen dann sofort wieder auf. Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bewegen, die angezeigte Nummer zurückzurufen und damit in eine Kostenfalle zu tappen. Ab dem 1. Dezember 2022 ist damit Schluss: Alle Anrufe, bei denen bestimmte Absender-Rufnummern angezeigt werden – vor allem hochpreisige Sonderrufnummern wie (0)900 und (0)137 – müssen vom Anbieter, der die Verbindung herstellt, abgebrochen werden. Solche Anrufe werden also künftig gar nicht mehr vermittelt.
Weiterführende Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/teurer-telefontrick-handyabzocke-mit-0137nummern-13917
Insolvenzrecht – Unternehmen in schwierigen Zeiten schützen
Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Dazu werden der Prognosezeitraum gekürzt und die Antragsfrist verlängert.
Weiterführende Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gesunde-unternehmen-schuetzen-2131856
Gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2023 stabilisiert werden. Die finanzielle Last sollen nicht allein die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen, sondern auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Bund wird einen ergänzenden Zuschuss leisten. So wird ermöglicht, dass der Zusatzbeitragssatz nur maßvoll erhöht werden muss. Außerdem werden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gekürzt.
Weiterführende Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gkv-stabilisierung-finanzen-2065884
Quelle: Jens Koeppen MdB Fraktion der CDU/CSU