Wildbestände unbürokratisch reduzieren, damit der Wald eine Zukunft hat
Land- und Forstwirtschaft leiden unter zu hohen Wildbeständen. Auf Grundlage der durch Rehe, Hirsche und Wildschweine verursachten Waldschäden müssen die zuständigen Jagdbehörden verbindliche Abschussquoten und -pläne unbürokratisch festlegen und kontrollieren können. Der vom „Forum Natur“ vorgestellte Entwurf eines Jagdgesetzes bietet vor diesem Hintergrund zwar erste Ansätze, zeigt aber noch nicht ausreichende und nicht zielgerichtete Lösungen auf, um den dramatischen Zuständen in den Wäldern Brandenburgs durch zu hohe Wildtierpopulationen und dem Verbiss der Naturverjüngung zu begegnen. Mit der Neu-Berufung des Landesjagdbeirats im Sommer hat die Arbeit an der im Koalitionsvertrag festgelegten Novellierung des Jagdgesetzes gemeinsam mit den Verbänden begonnen. Nach der Klausurtagung des Agrarministeriums im September mit dem Landesjagdbeirat erarbeitet das Umweltagrarministerium bis Jahresende einen Referentenentwurf, in den selbstverständlich auch sinnvolle Vorschläge des Forums Natur übernommen werden. Dem Landesjagdgesetz kommt erhebliche Bedeutung zu, da aktuell 99 Prozent der Waldbesitzer keine Möglichkeit haben, auf ihren eigenen Flächen zu jagen – und damit die Zahl der Rehe und Hirsche so anzupassen, dass sich ihr Wald von alleine verjüngen kann. Die Eigentümer benötigen dringend durch die Jägerschaft anpasste Wildbestände, aber nicht alle Jagdpächter teilen diese Auffassung. Dieser Interessengegensatz muss aufgelöst werden. Dazu müssen bestehende bürokratische Hürden abgebaut und keine neuen Hürden aufgebaut alte oder zementiert werden.
„Mir ist wichtig, das unmittelbare Jagdausübungsrecht beim Eigentümer zu stärken. Wir müssen Mindestpachtzeiten reduzieren und mehr Flächeneigentümerinnen und -eigentümern die Eigenbejagung ermöglichen. Mit Blick auf die angespannte Situation in den Wäldern brauchen wir ein Jagdgesetz, das die Verantwortung der Jäger als Dienstleister und Partner für die Flächeneigentümer aufgreift. Es muss tierschutzgerechte Jagd ermöglichen. Dazu gehören regelmäßige verpflichtende Schießübungen und klare Regelungen beim Einsatz von Jagdhunden. Ein modernes Jagdgesetz bezieht alle jagdbaren Tiere in seine Verantwortung ein, nicht nur trophäentragende Hirsche und Rehböcke. Wildarten wie das Rebhuhn stehen bereits auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, sie müssen ganz aus der Bejagung herausgenommen werden“, so Forstminister Axel Vogel. |