Neue Corona-Verordnung für das Land Brandenburg
Das Kabinett hat Dienstag die Dritte Umgangsverordnung beschlossen. Sie tritt am Donnerstag, den 16. September 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 13. Oktober. Mit der neuen Corona-Verordnung wird die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz neuer Leitindikator zur Beurteilung der pandemischen Lage. Außerdem wird in Brandenburg die 2G-Regel als Option für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel Innengastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung eingeführt (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12, dafür kein Abstand, keine Maske und keine Beschränkung der Personenzahl) Zudem setzt Brandenburg den einheitlichen Rahmen zu den Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas um, die die Gesundheitsministerkonferenz am 6. September 2021 beschlossen hatte. So soll das zuständige Gesundheitsamt beim Auftreten eines Infektionsfalles in einer Schulklasse Quarantäneanordnungen auf möglichst wenige Personen beschränken. Bei asymptomatischen engen Kontaktpersonen soll die Quarantäneanordnung frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Tests aufgehoben werden.
Mit der Aufnahme des 2-G-Modells können Veranstalter und Unternehmen ihre Kapazitäten besser nutzen und Besuchern geben wir damit die Chance, mit weniger Abstand und ohne Maske Kultur und Geselligkeit zu genießen. Die Kinderbetreuung und die Schulbildung wollen wir weiterhin möglichst gut und in vollem Umfang sichern. Da Kinder unter 12 Jahren nicht geimpft werden können und der Impfstatus bei den 12- bis 18-Jährigen noch gering ist, sind Infektionen aber nicht zu vermeiden. Wichtig ist daher der mit der Verordnung festgelegte einheitliche Rahmen für die Quarantäneregelungen. Trotz der vergleichsweisen guten Gesamtlage, steigen auch in Brandenburg die Infektionszahlen. Die Berichte aus den Krankenhäusern bestätigen: Die schweren Erkrankungen betreffen vor allem die Ungeimpften. Es bleibt daher dabei, schwere Erkrankungen und weitere Todesfälle können wir nur vermeiden, wenn sich mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger impfen lassen. Deshalb meine dringende Bitte: Gehen Sie den kleinen Schritt, der uns alle weit nach vorne bringt und lassen Sie sich impfen. Dies sichert die eigene Gesundheit und schützt Familie, Nachbarn und Freunde. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Mit der neuen Verordnung wird die Belastung des Gesundheitssystems – die Zahl der schweren Covid-Erkrankungen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen – der entscheidende Maßstab für unsere Entscheidungen. Bisher steht Brandenburg im Bundesvergleich gut da und wir wollen, dass das so bleibt. Deswegen tarieren wir die Regelungen gut aus und behalten auch die bewährte Sieben-Tages-Inzidenz als Frühindikator im Blick. |