Finanzielle Förderung der Bereitstellung von Tests läuft an
Auch Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind aktuell von einer steigenden Zahl von Infektionsfällen betroffen. Um die Quarantäne von Gruppen oder die Schließung ganzer Einrichtungen zu vermeiden, ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests ein gutes Mittel so die Ministerin Britta Ernst. Mit einer konkreten Förderrichtlinie, mit der die Beschaffung und Bereitstellung der Tests durch die Kita-Träger und die Kindertagespflegepersonen durchs Land finanziell unterstützt wird, ist zur Umsetzung freigegeben. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 30. April. Das dazugehörige Rahmentestkonzept wird ebenfalls veröffentlicht. Nach einem umfangreichen Beteiligungs- und Diskussionsprozess konnten nun rechtliche Anforderungen und Vorgaben zur finanziellen Förderung geklärt werden. Gefördert werden zwei Antigen-Schnelltests pro Woche mit einer Pauschale von 3,50 Euro je Test oder ein PCR-Lolli-Pooltest – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Träger der Kindertagesstätten und die Kindertagespflegestellen sollen die Antigen-Schnelltests beschaffen und den Eltern kostenfrei zur Verfügung stellen. Ab dem 7. Februar gilt eine Testpflicht für Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. Kinder, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen im Rahmen der Kita-Testpflicht an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis in der Kita oder bei der Kindertagespflegeperson vorlegen. Auch wenn sich diese Testverpflichtung unmittelbar an die Eltern bzw. Personensorgeberechtigte richtet, können die vertraglichen Betreuungs- und Bildungsansprüche aller Kinder nur dann effektiv erfüllt werden, wenn die Eltern mit kostenfreien Tests für ihre Kinder unterstützt werden. Daher sind die Einrichtungsträger gebeten, im Sinne der Gesamtheit die Beschaffung von Tests und deren Verteilung an die Eltern vorzunehmen.
Lolli-Tests
Lolli-Test gibt es als Antigen-Schnelltest und als PCR-Lolli-Pooltest. Beide Testformen sind für den Einsatz in Kindertagesstätten und Kindertagesspflegestellen geeignet und können von den Trägern beschafft bzw. eingesetzt werden. Von den Antigen-Lolli-Schnelltest werden zwei pro Woche für jedes Kind gefördert.
Von den PCR-Lolli-Pooltests wird einer pro Woche gefördert.