Förderung für Projekte zur Unterstützung der Integration

Das Bündnis für Brandenburg fördert wie in den vergangenen Jahren soziales Engagement in Form von Projekten zur Stärkung demokratischer Prozesse, des solidarischen Zusammenhalts und der nachhaltigen Integration von zugewanderten Menschen im Landkreis Oder-Spree. Hierzu können Gelder bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg beantragt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und sonstige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Im Rahmen des Bündnisses für Brandenburg können sowohl überregionale Modellprojekte mit besonderem Innovationsgehalt als auch regionale Integrationsprojekte mit den folgenden Zielstellungen bezuschusst werden:

 

  • Aktivierung integrationsförderlicher Begegnungs-, Dialog- und Freizeitangebote,
  • Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt,
  • Ermöglichung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Teilhabe,
  • Förderung von Kultursensibilität und Stärkung interkultureller Kompetenz,
  • Schaffung demokratischer Prozesse und Förderung demokratischen Zusammenlebens,
  • Stärkung von Toleranz und Verhinderung von Ausgrenzung.

 

Zu den förderfähigen Kosten zählen Personalkosten und Honorare sowie Sachkosten (beispielsweise Fahrt- oder Materialkosten, Kosten zur Durchführung von Veranstaltungen). Die Projekte dürfen erst nach Zusage der Förderung durch die Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg / Bündnis für Brandenburg beginnen und müssen bis zum Jahresende 2022 abgeschlossen werden. Abweichend zu den vergangenen Jahren muss die Förderung in diesem Jahr direkt beim Bündnis für Brandenburg beantragt werden. Das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration unterstützt bei Bedarf gern bei der Beantragung der Förderung.  Bei Fragen können sich Interessenten an Nicole Gröschke vom Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration des Landkreises Oder-Spree (Telefon: 03366 35-2347, E-Mail: Nicole.Groeschke@landkreis-oder-spree.de) wenden. Hier gibt es auch weitere Informationen zu einer in Kürze möglichen Förderung über das Integrationsbudget gemäß der zu veröffentlichenden Richtlinie des Landes Brandenburg.

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