Golze fordert vom Bund deutlich mehr Engagement
Brandenburgs Arbeitsministerin reagierte auf den heutigen Besuch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Gesellschaft Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS) im Landkreis Oberhavel. Dort kündigte Heil einen Gesetzentwurf für einen sozialen Arbeitsmarkt an. „Brandenburg hat schon seit vielen Jahren Erfahrungen in der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit“, so Golze.“ Ich freue mich, dass sich der Bundesarbeitsminister gerade in Brandenburg in diesem Sozialbetrieb, in dem Langzeitarbeitslose marktnah beschäftigt und intensiv gefördert werden, über erfolgreiche Fördermaßnahmen informiert.
Es wird höchste Zeit, dass sich der Bund bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit deutlich stärker engagiert. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit, auf gut bezahlte Arbeit über dem Mindestlohniveau. Die Chancen auf Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, älteren Arbeitslosen und Alleinerziehenden müssen in Deutschland dringend verbessert werden. Das können die Länder nicht alleine stemmen. Hier steht die Bundesregierung in der Hauptverantwortung.“
Die Arbeitsministerin kritisierte an dem angekündigten Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“: „Die Bundesregierung will damit Personen unterstützen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. Sechs Jahre ohne berufliche Perspektive ist ein viel zu langer Zeitraum. Langzeitarbeitslose müssen viel schneller Zugang zu sinnvollen Fördermaßnahmen erhalten. Je länger Menschen arbeitslos sind, desto schwerer fällt es ihnen, wieder in gute Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu kommen.“
Sozialbetriebe sind ein sinnvolles Instrument, das gut mit der neuen Förderung des Bundes kombiniert werden kann. Aber solche Instrumente können nur wirken, wenn ihre Finanzierung auskömmlich gestaltet und langfristig gesichert ist. Dazu muss sich der Bund klar bekennen. Nicht nur Brandenburg fordert schon seit langem, dass insbesondere für eine erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen eine aufgabengerechte Mittelausstattung für die Jobcenter von Bund sichergestellt werden muss.
Aktuell unterstützt das Land Brandenburg mit zwei Landesprogrammen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben: „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ und „Richtlinie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben im Land Brandenburg.
Für das Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ stehen im Förderzeitraum von August 2015 bis Juli 2020 rund 40 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Bis zu 8.000 Personen können davon insgesamt profitieren.