Die Spitzen von Union und SPD haben sich über Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten geeinigt. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll eine wichtige Grundlage für eine kontrollierte Einwanderung von Fachkräften in unser Land geschaffen und damit der Bedarf am Arbeitsmarkt für Wachstum, Wohlstand und soziale Sicherheit gesichert werden.
Auf der Basis der beschlossenen Eckpunkte wird die Bundesregierung zeitnah einen Entwurf für ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorlegen. Dazu erklärt der Brandenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Patzelt: Das Fachkräftezuwanderungsgesetz kommt! Die parlamentarische Beratung ist in vollem Gange. In Vorgesprächen, Arbeitsgruppen- und Ausschusssitzungen des Deutschen Bundestages und bei öffentlichen Auftritten habe ich immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass wir bei allen guten und zweifellos wichtigen Punkten, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhalten wird, eines nicht vergessen dürfen: nämlich den Schutz der Entwicklungsländer vor einem Ausbluten ihrer wenigen Fachkräfte. Deshalb kann ich diesem Gesetz ohne eine Schutzklausel für die entwicklungsschwachen Herkunftsstaaten nicht zustimmen.
Ich halte es für eine subtile Form der Ausbeutung von Entwicklungsländern, wenn wir ihnen genau die Fachkräfte abwerben, die sie zum Aufbau einer eigenen Wirtschaft und Gesellschaft dringend bedürfen. Wir werden mittel- und langfristig die Armutsmigration durch eine hemmungslose egozentrische Selbstversorgung auf Kosten Dritter nur vermehren, statt diese durch Hilfe zur Selbsthilfe zu vermindern.