Mindestabstand für Windkraftanlagen

Mit dem Beschluss, aus der Kernenergie auszusteigen und auch Kohlekraftwerke bis 2038 für Elektroenergieproduktion einzustellen, entsteht eine verschärfte Diskussion zu einem erheblichen Problem der Versorgungssicherheit mit Elektroenergie ab 2022. Das beflügelt den forcierten Ausbau von Windenergieanlagen, ohne Rücksicht auf den überproportionierten und von der Landbevölkerung abgelehnten massiven Ausbau von Windkraftanlagen in den östlichen Bundesländern. In diesem Konflikt haben wir Abgeordnete aus den ostdeutschen Ländern einen Kompromissvorschlag vorgelegt, um dessen Akzeptanz wir jetzt nachdrücklich in der Fraktion und

fraktionsübergreifend werben. Dieser Kompromiss sieht eine Mindestabstandsfläche von 1.000 Metern zur Wohnbebauung und den Wegfall einer privilegierten Errichtungszone vor, über die die Kommunen dann selbst entscheiden können.

Nach meiner Auffassung könnte auch eine forcierte synthetische Produktion von Erdgas und Wasserstoff (H2) bis Nutzung der z.Z. überschüssigen Elektroenergie aus Windkraft, sogenannte E-Fuels, zu einer Versorgungssicherheit beitragen (Speicherung von E-Energie).

Die Bedeutung dieser Problemlage wird öffentlich noch nicht im notwendigen Ausmaß diskutiert. Das Problem wird uns schneller einholen, als wir es denken.

Martin Patzelt
Mitglied des Bundestages

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