Länder dürfen mit neuen Mindestabständen zur Wohnbebauung neuen Interessenausgleich schaffen
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen bewertet die Einigung auf Bundesebene zur Neuauflage einer Länderöffnungsklausel für Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung als positives Signal, um die Bevölkerung vor Ort besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien einzubeziehen. „Wir haben lange verhandelt, lange abgewogen und mit sehr vielen Experten diskutiert, ob wir für die Verbesserung der Akzeptanz eine Bundes- oder Landesregelung mit der Festlegung von Abständen zur Wohnbebauung schaffen wollen. Die Länder haben einstimmig dafür votiert, die notwendigen Regelungen selbst zu etablieren, um vor Ort auf die jeweiligen Akzeptanzprobleme reagieren zu können“, erklärte Koeppen. „Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber auch für die vielen Anwohner, die seit Jahren für bessere Abstandsregelungen kämpfen, war nach 2 Jahren Diskussion eine Entscheidung dringend erforderlich. Endlich kann ein besserer Interessenausgleich stattfinden. Vor dem Hintergrund der deutlich schwindenden Akzeptanz der Windkraft musste endlich die Entscheidung her“, so Jens Koeppen. „Zudem“, so Jens Koeppen, „ist geplant, die Kommunen vor Ort über direkte Zahlungen und die Menschen im Umfeld durch Strompreisnachlässe besser an dem Mehrwert der Erzeugungsanlagen beteiligen.“ Von der Landesregierung erwartet Koeppen, dass man die neue Bundesregelung schnell nutzt und entsprechend des Koalitionsvertrages die Landesregelungen schafft. Koeppen führte dazu aus: „Nach dem Koalitionsvertrag muss beim Repowering bestehender Anlagen oder bei der Errichtung von Neuanlagen zukünftig in ganz Brandenburg generell ein Mindestabstand von 1000 Metern eingehalten werden. In Gebieten, in denen bereits viele Windkraftanlagen errichtet wurden, soll dieser Abstand nach einer Prüfung auf bis zu 1500 Metern ausgeweitet werden.“ Quelle: MdB Jens Koeppen CDU |