Verbot von Großveranstaltungen wird verlängert 

Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen wird vorerst bis Ende Oktober 2020 verlängert. Darauf hat sich das Kabinett heute verständigt und setzt damit die entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern um. Damit schafft die Landesregierung Planungssicherheit und vor allem rechtliche Sicherheit für die Zeit nach dem 31. August. Die Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen wie Volksfesten, Konzerten oder Sportevents ist zum vorrangigen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich, da bei derartigen Veranstaltungen Menschen aus verschiedenen Regionen auf engem Raum zusammenkommen. Diese Intensität der Kontakte erhöht die Gefahr einer Übertragung des SARS-CoV-2-Virus erheblich. Zudem ist bei Großveranstaltungen die Rückverfolgung von Kontaktpersonen extrem schwierig.
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