Länder unterbreiten Vorschläge
Die Bundesregierung plant, die private Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 grundlegend zu reformieren und die Riester-Rente abzulösen. Der Bundesrat hat am 30. Januar eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verabschiedet. In dieser begrüßt er das Ziel der Bundesregierung, die private Altersvorsorge mit einem kostengünstigen, renditestarken und flexiblen Standardprodukt zu stärken und insbesondere Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen. Kritisch sieht er jedoch die im Entwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche jährliche Renditeminderung um bis zu 1,5 Prozent pro Jahr erlaubt. Diese laufe dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Angebots zuwider.
Förderung ausweiten
Die Länder schlagen vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten. Außerdem solle die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 Euro auf 3.000 Euro steigen und geprüft werden, wie Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken Altersvorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können etwa durch einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag.
Bundesregierung plant Erleichterungen für Geringverdiener
Mit der Reform möchte die Bundesregierung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtern. Der Entwurf sieht vor, die bislang starre Grundzulage von 175 Euro durch eine beitragsproportionale Zulage bis zu 480 Euro abzulösen. Künftig sollen für Einzahlungen bis zu 1.200 Euro staatliche Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden (ab 2029: 35 Cent). Für weitere Einzahlungen von bis zu 600 Euro sind Zuschüsse von 20 Cent pro Euro vorgesehen. Der maximal geförderte Eigenbetrag soll damit 1.800 Euro pro Jahr betragen.
Unterschiedliche Vorsorgeangebote
Anbieter sollen verpflichtet werden, ein Standardprodukt anzubieten. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Vorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten. Daneben soll es ein Depot ohne Garantievorgaben geben, das höhere Renditechancen eröffnet.
Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche
Mit der sogenannten Frühstart-Rente sollen junge Menschen frühzeitig an die Altersvorsorge herangeführt werden. Vorgesehen ist ein individuelles Anlagedepot für Kinder und Jugendliche, das mit einem garantierten staatlichen Zuschuss von monatlich zehn Euro ausgestattet wird.
Steuerliche Förderung bleibt erhalten
Beibehalten werden sollen sowohl die steuerliche Förderung über Zulagen – mit hohen Förderquoten für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für Familien mit Kindern – als auch der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Fördersystem insgesamt deutlich zu vereinfachen.
Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Die Bundesregierung kann nun auf die Vorschläge der Länder reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.
Beschlussdrucksache: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
