Strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit

Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission hatten sich im Winter 2018/19 auf neue Ökodesign-Regelungen für zehn Produktgruppen geeinigt. Diese werden ab dem 1. März 2021 nach einer zweijährigen Übergangszeit angewendet. Dazu zählen Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernseher und weitere Produkte. Diese müssen seit dem 1. März den strengeren Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllen. Ab dann werden die EU-weit vereinbarten neuen Ökodesign-Regeln angewendet. Die Hersteller müssen demnach künftig Ersatzteile über einen bestimmten Zeitraum vorhalten und die betreffenden Produkte so gestalten, dass Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können. Auch müssen Reparaturinformationen mitgeliefert werden. Das Ziel der neuen Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben. So wird das Recycling und damit die Kreislaufwirtschaft gestärkt. Bislang wurden im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie vorrangig Energieeffizienzanforderungen gestellt. Zum ersten Mal werden nun auch Regelungen zur Langlebigkeit der Produkte getroffen, die insbesondere auf eine leichtere Reparatur hinwirken sollen. Das Bundesumweltministerium hat sich seit langem für diese Neuerung eingesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 2020 unter deutscher Ratspräsidentschaft zudem dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der erfolgreichen Ökodesign-Richtlinie auf weitere Produkte auszuweiten. Bislang gilt sie nämlich nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Mit einer solchen Ausweitung ließen sich für eine Vielzahl von Produkten Ressourcenschutzanforderungen stellen, die die Lebensdauer verlängern und Verbrauchern in ihren Reparaturrechten stärken könnten. Die EU-Kommission wird im nächsten Schritt einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
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