ILB fordert Corona-Hilfen zurück
Seit Anfang des Jahres verschickt die Investitionsbank des Landes Brandenburg Rückzahlungsaufforderung der Corona-Hilfen aus dem Jahr 2020 an die Unternehmen, darüber zeigt sich der Bundestagsabgeordnete der Linken, Christian Görke, besorgt. Die Bundesregierung darf Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen nicht im Regen stehen lassen, so sein Aufruf! Die zögerliche Corona-Politik der Bundesregierung hat viele Betriebe auch in Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree in den vergangenen Monaten verzweifeln lassen und an den Rand des Abgrunds getrieben. Leider hat es auch die Ampel verpasst, die Mängel der vorherigen Hilfen zu beheben. Die zu hohe Schwelle von 30% bei den Umsatzeinbußen, lässt immer noch viele Unternehmer durch das Netz fallen. Auch ein Umsatzrückgang von 29% kann für ein Unternehmen existenzgefährdend sein.
Noch problematischer sind die Mängel, weil viele Unternehmen jetzt parallel mit der Rückzahlungsaufforderung für die Corona-Hilfen aus dem Jahr 2020 konfrontiert werden. Für viele Unternehmer stellen die Rückforderungen eine böse Überraschung dar, weil in den Turbulenzen des Frühjahrs 2020 die Kommunikation seitens der öffentlichen Stellen über mögliche Rückforderungen nicht immer klar und eindeutig war und die Richtlinien der Antragsstellung kurzfristig geändert wurden. In Anbetracht dieser schwierigen Situation braucht es jetzt Augenmaß und Kulanz im Umgang mit den Rückforderungen.
Um Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmern durch diese schwierige Zeit zu helfen, brauchen wir außerdem einen Unternehmerlohn von 1.200 Euro monatlich. Baden-Württemberg hat es vorgemacht und zusätzlich zu den Überbrückungshilfen III pauschal 1.000 € Unternehmerlohn gezahlt!