Zu der derzeitigen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im Zweiten Sozialgesetzbuch und den Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch erklärt der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Thomas Nord:
Die aktuellen Sanktionen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und führen zu massiver sozialer Verelendung. Sie sind aber auch sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, weil sie zur Dequalifizierung von Beschäftigten führen und prekäre Arbeit fördern. Im anhängigen BVerfG-Verfahren haben sich u.a. DGB, Diakonie und der Deutsche Sozialgerichtstag gegen Sanktionen ausgesprochen.
Ich fordere die Bundesregierung auf, einen qualifizierten Gesetzentwurf zur Abschaffung von Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch vorzulegen.