Offenen Brief zum Gewalthilfegesetz
Gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus den offenen Brief des Deutschen Frauenrates „Stoppt Gewalt gegen Frauen – jetzt!“ entgegengenommen. Mit dem Brief fordert der Deutsche Frauenrat die Bundesregierung auf, den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern und Entwurf des Gewalthilfegesetzes zu beschließen. Mehr als 70 Prominente, Verbände und Organisationen haben den Brief unterschrieben. Die gleichnamige Online-Petition haben mehr als 70.000 Menschen unterzeichnet. Jeden Tag erfahren hunderte Frauen und Mädchen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz haben wir jetzt die Chance, ihren Schutz entscheidend zu verbessern. Wir werden den Gesetzentwurf diese Woche dem Bundeskabinett zuleiten, anschließend geht der Entwurf in den Bundestag. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Ich appelliere daher an die Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen: Helfen Sie gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland. Helfen Sie, dass das Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen werden kann. Das sind wir den Frauen und Mädchen in Deutschland schuldig.
Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Dieser wurde sorgfältig mit Ländern, Kommunen und Verbänden vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.
Ziele:
Das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umsetzen. Vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Bei Gewalt zu intervenieren, folgen von Gewalt zu mildern und präventiv tätig zu werden, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern
Vorgesehene Maßnahmen:
Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen. Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppen.
Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein. Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich.