Mehr Steuerung beim Windkraftausbau in Brandenburg
Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Gleichzeitig braucht es klare Regeln, verlässliche Verfahren und eine stärkere Einbindung der Regionen, um Akzeptanz vor Ort zu sichern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg die Grundlage für mehr Steuerung und Ordnung beim Windkraftausbau, im Rahmen der bestehenden Bundesgesetzgebung. Der Bund gibt den Ländern zu erreichende Flächenziele vor, die in den Regionalplänen festgelegt werden müssen. Dass sich derzeit 3 von 5 Regionalplänen in Brandenburg noch in Aufstellung befinden, führt zu Herausforderungen in der Genehmigungspraxis und somit bei der Steuerung des Windkraftausbaus.
Kern des Gesetzes ist es nun, den Regionalen Planungsgemeinschaften die notwendige Zeit zu geben, ihre Regionalpläne bis zum 31. Januar 2027 verbindlich fertigzustellen. Damit stärken wir die regionale Planungsebene und sorgen für eine strukturierte Ausweisung von Windenergiegebieten. Ziel ist, dass der Bau von Windkraftanlagen in den Windvorranggebieten und im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung stattfindet. Das Landesgesetz ist dabei ein Baustein, der auch durch Änderungen auf Bundebene flankiert werden muss.
Wir bekennen uns zu den Windkraftausbauzielen des Bundes, aber mit deutlich verbesserter Steuerung. Unser übergeordnetes Ziel sind Vorhaben in festgelegten Windvorranggebieten sowie im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu ermöglichen. Mit dem Gesetz tragen wir dazu bei Vorhaben außerhalb dieser Bereiche zu reduzieren, darüber hinaus wären Änderungen auf Bundesebene nötig. Wir geben jetzt den Regionalen Planungsgemeinschaften die erforderliche Zeit ihre Windvorranggebiete bis Anfang 2027 zu planen und verbindlich festzulegen. Damit schaffen wir Klarheit für Kommunen und Vorhabenträger gleichermaßen, erklärt Martina Maxi Schmidt, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg. Zugleich wird sichergestellt, dass es keine rückwirkenden Eingriffe gibt. Der Vertrauensschutz für die Vorhabenträger bleibt gewahrt.
