Verfahren der Unterschutzstellung von Natur-und Landschaftsschutzgebieten gemäß § 9 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG)
Naturschutzgebiet: Spreetal zwischen Neubrück und Fürstenwalde
Dieser Entwurf sorgt derzeit für große Spannung in Streitberg, denn der Ort samt seinen Bewohnern soll zum Naturschutzgebiet werden. Dem wäre nicht so schlimm, wenn man die Bürger rechtzeitig informiert und mit ihnen über das Vorhaben gesprochen hätte. Und wie immer ist es dem Zufall zu verdanken, dass einer der Bewohner das Amtsblatt in die Hände bekam und dieses trockene Pamphlet auch las – zu seinem Erstaunen über die Bestrebungen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg stolperte und seinen Augen nicht traute. Unglaublich, am 19. Dezember 2017 ist der Entwurf an die zuständigen Gemeinden rausgegangen – und weil es so praktisch ist, auch noch per Mail weil, vermutlich weil keiner mehr kurz vor Weihnachten die Post geöffnet hätte. Damit ist ein besonderer Druck aufgebaut worden, der so hätte nicht sein müssen.
Initiative für vernünftiges Handeln von entscheidenden Behörden und betroffenen Bürgern bei der Festsetzung von Naturschutzgebieten
Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative
„Spreetal – Leben mit der Spree“
Unterschriftenliste ausdrucken. Hier geht´s zum Download.
Unsere Anregung:
Naturschutzgebiete sollten grundsätzlich nicht direkt an Siedlungsgebiete angrenzen. Es sollte auf eine Übergangszone gesetzt werden. Zum einen wird damit Konfliktpotential beseitigt, zum anderen haben Tiere, die es brauchen, einen geschützten Rückzugs- und Lebensraum mit der nötigen Distanz zu Störendem. Dem Gesamtprojekt Naturschutz täte diese Regelung keinen Abbruch, die betroffenen Flächen sind nur marginal. Der Naturschutz jedenfalls würde dabei von einer höheren Akzeptanz profitieren. Es ist doch widersinnig, wenn bei der Entscheidung, welche Flächen als NSG ausgewiesen werden die direkten Lebens- und Arbeitsinteressen betroffener Menschen keine Rolle zu spielen scheinen!
Deshalb:
A priori Abstände zwischen Naturschutzgebieten und Siedlungen einplanen! Berechtigte Interessen achten!
Keine Existenzgefährdungen zulassen!
Zum Thema:
Naturlandschaft und Kulturlandschaft haben eine unabänderliche Gemeinsamkeit – nämlich eine gemeinsame Grenze. Die ist nicht immer scharf gezogen, Kultur und Natur gehen oft nahtlos ineinander über. Dass es dabei auch zu Interessenskonflikten zwischen Mensch und Natur kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Aber nicht immer ist unbedingt die Natur, bzw. sind die Wildtiere die Verlierer. Früher unterschied man zwischen Kulturfolgern und Kulturflüchtern. Dem ist so offenbar nicht mehr – zumindest nicht im ursprünglichen Sinn. Wildschwein, Reh oder Hase wissen heute durchaus den urbanen Lebensraum zu schätzen, wo es immer mal Leckeres in Obstgärten gibt, wo ihnen kein Jäger nachstellt. Und Besitzer eines Gartens, in dem eine Rotte Wildschweine einmal (oder öfter) nach Regenwürmern gebuddelt hat, werden das gespannte Verhältnis zu diesen Tieren lange nicht los. Der scheue Kranich sammelt gern am Straßenrand totgefahrenes Getier auf, wahrscheinlich hat er es von den Greifvögeln abgeguckt. Biber haben dort, wo ihnen der Zutritt nicht versagt wird, Koniferen und junges Obstgehölz in Gärten zu schätzen gelernt. Dass der Fuchs seit eh und je die Gans der mühseligen Mäusejagd vorzieht, weiß jedes Kind. Für die meisten Schwalben ist es sogar unabdingbar, dass ihnen der Mensch Häuser vorhält, an die sie ihre Nester ankleben können.
In den Bereich der Fabel kann auch die Annahme verbannt werden, der Wolf – Deutschlands derzeitiges Modetier – fräße am allerliebsten Reh, Schwein oder Hase. Immer öfter zieht der schlaue Räuber die Qual der Wahl seiner Mahlzeit unter einer eingepferchten Schafsherde der anstrengenden Hatz auf ein Reh vor. Im Wald wird man kaum einem dieser scheuen Tiere begegnen, diese Aussage eines kürzlich erschienenen Zeitungsbeitrags kann man wohl zustimmen.
Denn immer häufiger werden Wölfe an Straße und in der Nähe von Siedlungen gesichtet. Nicht immer ist also die Natur auf der Verliererseite. Es ist nicht immer so einfach, mit der Natur in Einklang zu leben. Für uns Menschen gibt es Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Verschriften und Verordnungen. Tiere kennen keinen Flächennutzungsplan. Dem Biber ist es wurscht, ob der Baum, den er schädigt oder fällt in einem Hausgarten oder einem Naturschutzgebiet steht. Wer also wird die mächtigen Eichen an der Spree schützen vor dem Biber, in einem Naturschutzgebiet. Ist es tatsächlich gewollt, dass hundertjährige Bäume innerhalb erschreckend kurzer Zeit – nicht gefällt werden – totgenagt werden sie. Einmal Rinde rund, abgenagt bis aufs Kambrium, bedeutet nichts anderes, als dass der Baum abstirbt. Ein Ende ist erst abzusehen, wenn die Bäume alle sind. Biber jedenfalls wachsen schneller nach als alte Bäume. Sind Bäume keine schützenswerte Natur?
Ist es nicht wert, dass darüber nachgedacht wird, zwischen Kulturlandschaften, urbanen Lebensräumen des Menschen, und Naturschutzgebieten eine Art Übergangszone zu erhalten? Denn wenn schon zwischen Siedlung und Natur Spannungen entstehen, sind diese Widersprüche zwischen Siedlung und Naturschutzgebiet erheblich ausgeprägter. Der Mensch muss nicht alles dürfen. Niemand darf sein Haus mitten in die Natur hineinbauen. Andererseits müssen auch Biber nicht unbedingt ihre Baue bis in die Vorgärten treiben. Wir sollten uns vor Übertreibungen in jede Richtung hüten.