Individuelle Wahlfreiheit für Beamte im Land Brandenburg
Einführung einer pauschalen Beihilfe für Brandenburger Beamte schafft Wahlfreiheit und verringert finanzielle Benachteiligungen. Im Dezember 2018 hat die Landesregierung beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in den Landtag einzubringen. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, erhalten danach eine Pauschale, welche der Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Dadurch wird die individuelle Wahlfreiheit der Beamten zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung insbesondere am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn gestärkt. Das ist ein weiterer Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Landesverwaltung und wenn man so will auch in Richtung einer allgemeinen Bürgerversicherung.
So können sich die Brandenburger Beamten künftig frei für eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Eine sofortige finanzielle Entlastung wird die pauschale Beihilfe aber auch den vorhandenen rund 4.000 Beamten verschaffen, die bereits jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und bisher den Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe bestreiten müssen. Die bestehende finanzielle Benachteiligung dieser Bediensteten, die bislang den vollen Versicherungsbeitrag selbst tragen müssen, wird beendet, betont Finanzminister Christian Görke die Vorteile des neuen Gesetzesentwurfes.
Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die pauschale Beihilfe tritt alternativ neben die bisherige individuelle Beihilfe, bei der die Beamtinnen und Beamten ergänzend eine private Teil Krankenversicherung abschließen müssen. Damit wird auch die gesetzliche Krankenversicherung gestärkt, die auf dem Grundgedanken der Solidarität beruht und damit besonders für Familien attraktiv ist.
Die Einführung der pauschalen Beihilfe wird zu Mehrausgaben führen, die ganz überwiegend aus der Übernahme des hälftigen Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung bei den vorhandenen freiwillig gesetzlich versicherten Beamten resultieren. In den Jahren 2020 bis 2024 werden sich für den Landeshaushalt voraussichtlich Mehrausgaben zwischen rund 12 bis 15 Millionen Euro jährlich ergeben.
Diese Mehrausgaben werden in den Folgejahren zunächst weiter ansteigen. Langfristig wird die pauschale Beihilfe jedoch zu Kostenentlastungen führen, die aus der besseren Kostenstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung und geringeren Krankheitskosten bei der pauschalen Beihilfe im Vergleich zur individuellen Beihilfe im Alter resultieren.