Trotz schwieriger Haushaltslage Investition in Milliardenhöhe

Das Bundeskabinett hat im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Es ist wichtig, so die Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen – wie auch schon 2023 und 2024. Es sind damit insgesamt acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Das ist ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland. Ob Kinder in München, in Halle oder Rostock aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas.

Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen wie zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation. Diese Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, sind zentral für den Bildungserfolg der Kinder.

Sieben Handlungsfelder für mehr Qualität
Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege
  • Drei der bisherigen Handlungsfelder – räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen – entfallen künftig.

Für die Möglichkeit, Bundesmittel zur Beitragsentlastung zu verwenden, ist eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für Beitragsentlastung nutzen, ist seit Jahren degressiv. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren geht das Ministerium deshalb nicht aus.

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