Immer noch keine Bewirtschaftungserlasse für Eisen und Sulfat
Die Bündnisgrüne Landtagsfraktion bemängelt fehlende Fortschritte beim Thema Braune Spree und Sulfat Belastung. „Obwohl die Landesregierung fest zugesagt hatte, die Bewirtschaftungserlasse für Eisen und Sulfat bis Ende 2018 vorzulegen, ist bislang immer noch nichts geschehen“, kritisierte der umweltpolitische Sprecher der Bündnisgrünen Fraktion Benjamin Raschke. Für die Sitzung des Umweltausschusses am letzten Mittwoch haben die Bündnisgrünen nun eine Aussprache mit Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) beantragt. „Mit Landtagsbeschluss vom 15.12.2015 wurde die Landesregierung Brandenburg aufgefordert bis Ende 2016 einen strategischen Gesamtplan zur Senkung der bergbaubedingten Stoffeinträge in die Spree zu entwickeln. Heute stehen wir immer noch mit leeren Händen da“, sagte Raschke.
Zudem scheint das Umweltministerium die Bereitstellung von Daten zu Sulfatwerten in der Spree eingestellt zu haben. Auf den entsprechenden Internetseiten endet die bis Anfang November 2018 tagesaktuelle Auflistung von Sulfatwerten an Messstellen. Anhand der Werte wurde belegt, dass die Zielwerte für den Pegel Spremberg Wilhelmstal von 450 mg/l Sulfat – insbesondere ab Ende des Sommers – nicht mehr eingehalten werden konnten. Die Landesregierung hatte damals extra für diese Situation eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung erteilt.
Am 2. November 2018 wurde letztmalig der Wert für Sulfat in Höhe von 540 mg/l veröffentlicht. Pikant daran: Wie jetzt erst bekannt wurde, soll ab diesem Zeitpunkt extrem sulfatreiches Wasser aus der Braunkohleregion in die Spree eingeleitet worden sein. Es war bis dahin auf Grund der Trockenheit in der Lausitz zurückgehalten worden.
„Statt Maßnahmen gegen die Spreebelastung zu erlassen, veröffentlicht der Minister einfach keine Werte mehr. Damit macht es sich Minister Vogelsänger zu einfach“, monierte Raschke und forderte den Umweltminister auf, unverzüglich die zugesagten Bewirtschaftungserlässe vorzulegen. Diese sollen Zielwerte für Eisen und Sulfat in den Fließgewässern festlegen. Die Werte sind verbindlich für das behördliche Handeln und eine Grundlage für zukünftige Entscheidungen.