Landesregierung stellt insgesamt 10 Millionen Euro bereit
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort – zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Krise entstanden sind. Für diese Hilfen stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro bis zum 31.12.2020 zur Verfügung. Auch die neue Überbrückungshilfe wird als Festbetrag gewährt. Sie entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld) ergibt. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle erforderlichen Kosten/Verpflichtungen und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten für den Zeitraum der beantragten Überbrückungshilfe anzugeben.
Die Überbrückungshilfe wird für drei Monate ab dem Monat der Antragstellung als eine nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Erneute Antragstellungen sind möglich. Als finanzieller Schaden gelten voraussichtliche Liquiditätsengpässe, die ab dem 18.03.2020 entstanden sind. Der Antragsteller muss mit dem Antrag versichern, dass er durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten in dem genannten Zeitraum zu zahlen (Liquiditätsengpass). Antragsberechtigt sind
Der ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und einschließlich Anlagen entweder als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per E-Mail an corona-soforthilfe@mbjs.brandenburg.de oder per Post an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bis einschließlich zum 06.12.2020 zu senden. Sportvereine stellen ihren Antrag bis einschließlich 30.11.2020 direkt an den Landessportbund (LSB) per E-Mail an coronahilfe@lsb-brandenburg.de. Der gültige Antrag für Sportvereine ist unter lsb-brandenburg.de abrufbar. |