Verhandlung vor dem Finanzgericht München – Revision zugelassen
Nun fand in dem Rechtsstreit gegen das Finanzamt München die mündliche Anhörung vor dem Finanzgericht München statt. Wir streiten als bayrischer Landesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten seit Jahren für die Anerkennung derGemeinnützigkeit unserer Arbeit. Unsere Klage gegen das Finanzamt München wurde nun in erster Instanz abgewiesen. Gegründet wurden wir 1947 als Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) von überlebenden Widerstandskämpfern und Verfolgten aller politischen Richtungen. Heute ist die VVN-BdA eine partei- und spektrenübergreifende Organisation.
Unsere Mitglieder halten die Erinnerung an den Nationalsozialismus lebendig und engagieren sich in breiten, regionalen und überregionalen Bündnissen gegen alte und neue Faschisten. Vielfach geehrt und ausgezeichnet, leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine offene und friedliche Gesellschaft. Seit 2009 erkennt das Finanzamt München unsere Gemeinnützigkeit nicht mehr an. Grundlage soll nach § 51 Abs. 3 AO die Diffamierung der VVN-BdA durch das bayrische Landesamt für Verfassungsschutz sein. Eine Einschätzung, der sich das Finanzgericht München mit seinem heutigen Urteil anschloss. Zusammen mit dem Urteilsspruch ließ das Gericht eine mögliche Revision zu. Damit ist jetzt der Weg vor das Bundesfinanzgericht frei. |