Bundesweites Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten
Seit dem 1. Juli ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.
Ziel des Gesetzes ist eine flächendeckende Vorsorge in Deutschland gegen die Folgen der weltweiten Klimaerwärmung. Das Gesetz berücksichtigt, dass die Betroffenheit und die Gegebenheiten von Region zu Region sehr unterschiedlich sind und legt daher einen Schwerpunkt darauf, eine passgenaue Klimaanpassung vor Ort zu stärken. Dafür werden die Länder beauftragt, mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise Anpassungskonzepte mit Maßnahmenplänen erstellen zu lassen.
Grundlage hierfür sind Risikoanalysen, die die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen. Nach dem Klimaanpassungsgesetz werden auch alle Länder jeweils eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und umsetzen. Die vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen wird aktuell von allen beteiligten Bundesressorts entwickelt und soll voraussichtlich zum Ende dieses Jahres verabschiedet werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke
Mit dem Klimaanpassungsgesetz helfen wir den Menschen vor Ort in den Dörfern und Städten, sich besser auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und Risikovorsorge zu treffen: Stadtgrün spendet Schatten und bringt Kühlung. Schwammstädte nehmen Wasser bei Starkregen auf und speichern es für Dürrezeiten. Für soziale Einrichtungen wie Altenheime, Kitas oder Krankenhäuser werden Hitzeaktionspläne erstellt. Wir brauchen einen guten Hochwasser- und mehr natürlichen Klimaschutz. Für die Risikovorsorge und gezielte Klimaanpassungsmaßnahmen ist es wichtig, klar zu regeln, welche staatliche Ebene wo handeln muss. Mit dem Klimaanpassungsgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Außerdem müssen künftig die Folgen der Klimakrise bei Planungen berücksichtigt und Klimaanpassungskonzepte vor Ort entwickelt werden. Diese und weitere Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen der Klimakrise sind angesichts von Wetterextremen wie Starkregen und Hitze das Gebot der Stunde.