Letzte Gelegenheit, illegale Waffen straffrei abzugeben
Besitzer illegaler Waffen können diese noch bis zum 6. Juli 2018 straffrei abgeben. Bis dann gilt die Amnestieregelung im Waffenrecht. Darauf weist das Innenministerium hin. Waffen oder Munition können in den Polizeidienststellen abgegeben werden. Auch der Transport auf direktem Weg zur Übergabe wird nicht bestraft.
Im Rahmen der Amnestie können auch Geschosse, die in Umsetzung von EU- Recht nun verboten sind, abgegeben werden. Dies betrifft Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten. (Änderung der Nr. 1.5.4 der Anlage 2 zum Waffengesetz)
Das Innenministerium appelliert an alle, die noch unerlaubt Waffen und Munition besitzen, diese abzugeben und damit einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit zu leisten. Nach Ablauf der Frist wird unerlaubter Waffenbesitz nach § 51 des Waffengesetzes mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.