Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Durch Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten werden die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich beschleunigt. Der Entwurf wurde gemeinsam vom den Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, und dem für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz vorgelegt.
Der heute beschlossene Gesetzesentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen in den Bereichen Windenergie an Land sowie Solarenergie um. Zentrales Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen einschließlich zugehöriger Energiespeicher, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.

Die im letzten Jahr überarbeitete Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss.
Darüber hinaus werden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaß-nahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.
Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein zentrales Ziel dieser Koalition. Der vorliegende Gesetzentwurf wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.

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