Bunderegierung stellt dazu Nationale Aktionsplan vor

Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten wollen gemeinsam daran arbeiten, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies sieht der von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/11200) vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 vor. Darin heißt es, in Deutschland sowie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern sei Wohnungsknappheit sowie Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein wachsendes Problem. Insbesondere im Segment für geringe Einkommen fehle es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Eine wesentliche Voraussetzung bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sei ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. Der Aktionsplan soll nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sichtbar machen, an geeigneten Stellen ergänzen und den Wirkungsgrad der Wohnraumversorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen erhöhen.

Die Bundesregierung plant die Einrichtung eines Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit, das als zentrale Plattform für Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und andere Interessengruppen fungiert, um den Nationalen Aktionsplan umzusetzen. Zusätzlich soll beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit eingerichtet werden, mit dem Ziel, langfristig eine bundeseigene Institution zu schaffen. Der Lenkungskreis des Nationalen Forums wird Jahresprogramme entwickeln, basierend auf den Leitlinien des Aktionsplans und den Beiträgen der Beteiligten.

(20/11200) Aktionsplan

Auszug:
Land Brandenburg
In Brandenburg gehören wohnungslose Menschen zur Zielgruppe der Wohnraumförderung. Die individuelle Wohnraumversorgung wird dabei im Rahmen der Ausübung der Belegungs- und Besetzungsrechte durch die zu- ständigen Stellen besonders berücksichtigt.
Im Rahmen von Modellvorhaben werden zudem über die soziale Wohnraumförderung Projekte unter dem Titel „Bauen für soziale Zwecke“ in enger Abstimmung und mit finanzieller Beteiligung der zuständigen Kommune unterstützt. Dabei handelt es sich um Bauvorhaben in Modulbauweise. Neben Geflüchteten sollen in diesen Bau- vorhaben während der Bindungsdauer auch weitere soziale Personengruppen, z. B. von Wohnungslosigkeit Betroffene mit Wohnraum versorgt werden. Dabei werden sowohl bezüglich baulicher Anforderungen, der Aus- übung der Belegungsrechte als auch im Hinblick auf die Finanzierung individuelle projektbezogene Erfordernisse berücksichtigt.

Auszug:
Land Berlin
Das Land Berlin setzt bei der Bekämpfung von Obdach- und Wohnungslosigkeit verstärkt auf den Housing First- Ansatz. Zwischenzeitlich sind sechs Projekte in Berlin aktiv. Eine Überführung von Housing First in die Regelfinanzierung hat für das Land Berlin dabei eine hohe Priorität. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert Berlin die Neuschaffung von Wohnraum in Miet- und Genossenschaftswohnungen, um insbesondere preiswerten Wohnraum für einkommensschwache Wohnungssuchende bereitzustellen. Bei Bauprojekten mit mehr als 15 geförderten Wohnungen ist mindestens ein Viertel der insgesamt geförderten Wohnungen an Haushalte mit einem im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein mit besonderem Wohnbedarf gemäß § 27 Absatz 5 Wohnraumfördergesetz zu überlassen. Wohnungs- und ob- dachlose Menschen sind in der Kategorie besonderer Wohnbedarf als Teilgruppe inbegriffen. Darüber hinaus soll die Ende 2023 eingeführte Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ durch die Möglichkeit, Bauvorhaben ganz oder teilweise mit einem Housing First-Ansatz zu verknüpfen zur gezielten Unterbringung von wohnungs- und obdachlosen Menschen führen. Weiterhin fördert das Land Berlin mit den „Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zur Förderung des Neubaus von Wohn- raum für soziale Träger“ die Schaffung von Wohnraum für betreute Wohngemeinschaften und Cluster-Wohngemeinschaften. Auch hierüber wären Cluster-Wohngemeinschaften oder Wohngemeinschaften für wohnungslose Menschen förderfähig.
Im Bereich der Unterbringung hat Berlin mit den 24/7-Unterkünften ein weiteres Instrument etabliert, um auf der Straße lebende Menschen zu erreichen und Wege aus der Obdachlosigkeit aufzuzeigen.

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