Brandenburger Justiz setzt auf weitere Beschleunigung der Asylverfahren
Zur weiteren Beschleunigung der Dauer der Asylklageverfahren ist bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eine zentrale Asyldokumentationsstelle eingerichtet worden. Die Einrichtung, die seit September 2024 operativ ist, soll die richterliche Entscheidungsfindung erleichtern und qualitativ weiter stärken.
In Asylverfahren haben die Verwaltungsgerichte regelmäßig eine Prognose darüber abzugeben, ob die Asylsuchenden bei der Rückkehr in ihr Herkunftsland asylrelevanten Gefahren ausgesetzt sind. Die Rechtsprechung verlangt zur Ableitung dieser Prognose eine umfassende Auswertung der zu den Verhältnissen im Herkunftsland vorliegenden Erkenntnisse. Die hierfür erforderlichen Erkenntnismittellisten und Dokumentationen sollen zukünftig beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zentral erstellt und aktualisiert werden.
Durch die zentrale Asyldokumentationsstelle wurden in einer ersten Ausbaustufe Informationen zu relevanten Zielstaaten der sogenannten Dublin-Mitgliedsstaaten (EU und assoziierte europäische Staaten) angelegt und allen Verwaltungsgerichten zur Verfügung gestellt. Anschließend sollen entsprechende Dokumente und Listen bezüglich aller maßgeblichen Herkunftsstaaten eingestellt werden. An jedem Gericht gibt es einen richterlichen Ansprechpartner, der im Dialog mit der Asyldokumentationsstelle in Frankfurt (Oder) steht so die Justizministerin Susanne Hoffmann.
Zur Beschleunigung der gerichtlichen Asylverfahren ist eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden. Neben der inzwischen guten personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der Asylkammern, führt auch die Zuständigkeitskonzentration durch Änderung der Gerichtszuständigkeitsverordnung mit Wirkung vom 01. März 2024 zu einer höheren Erledigungsleistung und damit Absenkung der Verfahrensdauer. Durch die Verordnung wurden die Zuständigkeiten für zahlreiche Herkunftsländer bei jeweils einem der drei Verwaltungsgerichte in Brandenburg konzentriert. Somit muss sich nur noch ein Gericht mit einem bestimmten Herkunftsland befassen.