Goldener Plan Brandenburg stärkt die Sportinfrastruktur
Ab sofort unterstützt die Landeregierung mit 25 Millionen Euro den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen in Brandenburger Kommunen. Das Förderprogramm Goldener Plan Brandenburg läuft bis Ende 2024 und wird durch das Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz ermöglicht.
Die Landesregierung reagiert mit dem neuen Goldenen Plan Brandenburg auf die erfolgreichen Förderprogramme aus der Vergangenheit und den weiterhin bestehenden Investitionsbedarf bei den meist ehrenamtlich geführten Sportvereinen. Jährlich stehen in der neuen Laufzeit etwa 6,25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen in Form von Zuschüssen (bis zu 80 Prozent Landesförderung / mindestens 20 Prozent Eigenmittel) eingesetzt werden. Der Landessportbund Brandenburg ist für die Antragsprüfung und die Weitergabe der Fördermittel des Landes an die Vereine zuständig. Nur in Ausnahmefällen werden Fördermaßnahmen in kommunaler Trägerschaft über das Sportministerium abgewickelt. Bis zum 1. Mai eines jeden Jahres sind entsprechende Voranträge an die Kreis- und Stadtsportbünde zu stellen. Welche vorgeschlagenen Projekte die Förderung erhalten, wird durch Prioritätenlisten der der Sportbünde und weiteren Auswahlkriterien entschieden. Die Listen werden dem Landessportbund zur Prüfung vorgelegt und mit dem Ministerium abgestimmt. Die Vereine, deren Projekte befürwortet werden, reichen dann einen qualifizierten Förderantrag ein. Dieses Verfahren hat sich im vereinseigenen bzw. gepachteten Sportstättenbau in der Vergangenheit bewährt. Förderungen erhalten Neu- und Erweiterungsbauten sowie Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der barrierefreie Ausbau von Vereinssportanlagen. Weitere Informationen-Goldener Plan Brandenburg |