Ministerium fördert den Vereinssport

Wettkampf oder Gesundheitstraining, Kinder oder Senioren, Trend- oder Nischensport: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützt Sportvereine in Brandenburg mit einer erhöhten Fördersumme. Der Landessportbund als ausführender Partner hat dafür einen Fördermittelbescheid über rund 12,5 Millionen Euro erhalten. Die Sportförderung ist schon in der Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) berücksichtigt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. In diesem Jahr stellt das Land 12,5 Millionen Euro für den Vereinssport bereit und damit 1,68 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Rechtsgrundlage für die Förderung von Vereinen ist das Sportförderungsgesetz. Umgesetzt wird die Förderung über den Landessportbund nach verschiedenen Förderrichtlinien, nach denen die LSB-Mitgliedsorganisationen Anträge stellen können (Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde und Landesfachverbände). Zum größten Teil werden die Mittel bezogen auf die Zahl der Mitglieder ausgereicht. Gefördert werden zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Übungs- und Jugendleiterinnen und -leiter oder die Anschaffung von Sportgeräten im Trainings- und Wettkampfbetrieb. Unter dem Dach des LSB sind 2.969 Vereine, 18 Kreis- und Stadtsportbünde, 56 Landesfachverbände und zehn Vereine mit besonderer Aufgabenstellung vereint. In klassischen Sportarten aber auch in Trendsportarten trainieren 361.829 Brandenburger aller Altersgruppen.

Weitere Informationen:
Sportförderung im Land Brandenburg

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