Gefördert werden ansässige Vereine in ihrer Breite und Vielfalt
In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag des Landkreises Oder-Spree einstimmig einer Erhöhung der Sportfördersätze im Umfang von jährlich bis zu 75.500 Euro zugunsten des kreisweiten Sportvereinslebens zugestimmt. Auf gemeinsame Initiative des Kultur- und Sportamtes sowie des zuständigen Fachausschusses wurde damit nach 20 Jahren unveränderter Sportförderrichtlinie die längst überfällige Anpassung der Fördersätze an die fortlaufende allgemeine Kostensteigerung vorgenommen.
Mit jeweils 20 Prozent wurden die Fördermöglichkeiten für die Anschaffung von Sportgeräten und -ausrüstungen, Vereinsjubiläen, Aus- und Weiterbildung sowie für Ehren- und Siegerpreise erhöht. Besondere Aufmerksamkeit erfahren die unmittelbare Trainer- und Übungsleitertätigkeit sowie Sportvereine mit Kinder- und Jugendabteilungen. Hier wurden die Fördersätze um ein Drittel der bisher in der Richtlinie festgelegten Einzelpositionen angehoben. Bereits in Vorbereitung des laufenden Haushaltsjahres wurde die Handhabe hinsichtlich der Förderung von Wettkampf-Teilnahmekosten angepasst, die einem Aufwuchs, der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel in ähnlicher Höhe von knapp 75.000 Euro gleichkommt. Hier wurde aktuell zudem das Fördergebiet um die benachbarten Landkreise und Wojewodschaften erweitert, um die Teilnahme an Wettkämpfen auch kreis- und grenzübergreifend finanziell unterstützen zu können. Somit konnte innerhalb eines Jahres die jährliche Sportförderung auf Kreisebene von bisher rund 375.000 Euro auf nunmehr insgesamt über eine halbe Million Euro angehoben werden. Ein erfreuliches und zugleich überlebensnotwendiges Signal für die kreisweit stark aufgestellte Sportvereinslandschaft, die aktuell pandemiebedingt in ihrem Alltag erneut massiv beeinträchtigt ist. Gefördert werden im Landkreis ansässige Vereine in ihrer gesamten Breite und Vielfalt. Eine Mitgliedschaft im Kreissportbund wird in den Richtlinien als besonders förderungswürdig anerkannt, ist aber keine zwingende Voraussetzung. Neben dem allgemeinen Wettkampfsport und Nachwuchsleistungssport werden insbesondere auch die Entwicklung des Breiten- und Freizeitsportes, der Kinder- und Jugendsport sowie der Behindertensport gefördert. Die neue Sportförderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. |