Handwerksmeister können sich ab sofort bewerben
Die Anmeldefrist für Bewerbungen um Stipendien für junge Handwerker, die die Deutsche Stiftung Denkmalschutz vergibt, endet am 30. September 2019. 10 Stipendien à 3.000 Euro sollen auch einer neuen Generation von Handwerkern die Chance eröffnen, berufsbegleitend den Titel „Restaurator/in im Handwerk“ bzw. „Fachhandwerker für Restaurierungsarbeiten“ zu erwerben. Die Stipendien tragen dazu bei, dass Nachwuchskräfte Lehrgänge anerkannter denkmalpflegerischer Bildungszentren besuchen und die entsprechenden Prüfungen bei den zuständigen Handwerkskammern ablegen können. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch eine von der Denkmalstiftung berufene Fachjury, die dem Stiftungsvorstand geeignete Empfänger für die Stipendien vorschlägt.
Die Stipendien gelten für die Dauer der Seminarprogramme. Eine wiederholte Bewerbung ist möglich. Für folgende Gewerke können sich Handwerker bewerben: Buchbinder, Gold u. Silberschmied, Holzbildhauer, Maler u. Lackierer, Maurer- u. Betonbauer, Metallbauer, Orgel- u. Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Steinmetze u. Steinbildhauer, Stuckateure, Tischler, Uhrmacher, Vergolder und Zimmerer.
Der historische Baubestand in Deutschland ist nicht nur kulturelles Erbe, sondern ein immenses wirtschaftliches Kapital, das zu seiner Pflege und Erhaltung auf hierfür eigens geschulte Handwerker angewiesen ist. Die Kompetenz im Umgang mit historischen Materialien und Techniken wie auch die Kenntnisse moderner denkmalgeeigneter Methoden werden im modernen Baugeschehen mit seinen rasanten Veränderungen durchweg weder in der Ausbildung noch in den Meisterlehrgängen geschult. Damit unterbleibt die Kenntnisvermittlung für den fach- und sachgerechten Umgang mit denkmalgeschützten Bauten, der spezifische Fertigkeiten und Kenntnisse verlangt. Soll das Knowhow dieses besonderen Arbeitsfeldes in der Denkmalpflege nicht verlorengehen, können junge qualifizierte Handwerker folglich nicht auf die berufliche Weiterbildung verzichten.