Landesprogramm „Jugendräume im ländlichen Raum“ macht`s möglich
Jugendministerin Britta Ernst übergab gestern zwei Jugendklubs im Landkreis Oder-Spree Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. Das Geld stammt aus dem Landesprogramm „Jugendräume im ländlichen Raum“.
Jugendministerin Britta Ernst: „Wir wollen, dass sich Jugendliche in ihrer Region gute Angebote vorfinden. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei der Ausstattung, Sanierung oder Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen – zumal, wenn sie von den Jugendlichen selbst ehrenamtlich geführt werden. Das ist gut angelegtes Geld.“
Im Jugendklub Stremmen, Ortsteil der Gemeinde Tauche (Oder-Spree), muss eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden, Gesamtkosten: 13.000 Euro. Das Land bezuschusst diese Investition mit 10.000 Euro. Im Jugendklub Ranzig, ebenfalls Ortsteil der Gemeinde Tauche (Oder-Spree), müssen die Elektroinstallation und Teile der Inneneinrichtung erneuert werden, Gesamtkosten: 13.100 Euro. Das Land bezuschusst diese Investition mit 10.000 Euro.
Das Jugendministerium fördert seit Ende Mai 2018 mit dem Programm „Jugendräume im ländlichen Raum“ die Ausstattung, Sanierung und Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen. Antragsberechtigt sind Kommunen mit maximal 2.500 Einwohner. Für das Programm stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass der Jugendraum in Verantwortung der Jugendlichen ehrenamtlich betrieben wird. Die Mittel sollen verwendet werden für die Innenausstattung der Freizeiteinrichtungen. Anträge können bis zum 30.09.2018 im MBJS gestellt werden. Die 500.000 Euro stammen aus dem Nachtragshaushalt und stehen im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung.
Es gibt zwei weitere Förderprogramme für Jugendfreizeiteinrichtungen:
„DigitalRäume“
Digitale Infrastruktur in der offenen Jugendarbeit
Mit dem Programm wird die technische Ausstattung in Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert. Dafür stehen aus dem Nachtragshaushalt insgesamt 500.000 Euro im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung, zum Beispiel für:
- die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater),
- die Anbindung an einen Breitbandzugang (Ausbau der „letzten Meile“) für die Einrichtung oder die Anschaffung elektronischer Mobil- und Handgeräte, die in Angebote der politischen, kulturellen oder technischen Jugendbildung einbezogen werden.
„FreiRäume“
Förderprogramm für Jugendfreizeiteinrichtungen
Mit dem Programm „FreiRäume 2018“ wird die Gestaltung und Ausstattung von Spiel- und Bewegungsflächen an Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert, zum Beispiel Basketballanlagen, Skaterbahnen und Bolzplätze. Dafür stehen insgesamt 500.000 Euro aus Lottomitteln zur Verfügung. Die Jugendlichen werden bei der Planung ihrer „FreiRäume“ aktiv einbezogen, etwa durch die Beteiligung von Jugend- oder Clubräten oder durch die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten der Jugendlichen.