Kommunen brauchen ausreichend Zeit
Nach dem Willen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP soll der sogenannte Hotel-Meldeschein künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Alle Beherbergungsbetriebe sind aber weiterhin verpflichtet, Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes ausweisen. Mit der Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige verspricht sich die Koalition einen einfacheren Check-in und Bürokratieabbau.
Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband weisen darauf hin, dass für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben derzeit in aller Regel die Daten aus den Meldescheinen genutzt werden. Für die Heilbäder und Tourismusorte müssen künftig auch ohne Meldeschein die für die Abgaben notwendigen Gästedaten erfasst werden, um Gastbeiträge zu erheben und abzurechnen sowie um Gästekarten – beispielsweise für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV – auszustellen. Unsere Tourismusorte werden auch weiterhin durch zweckgebundene Einnahmen ihre Aufgaben als Gesundheitsstandorte und Tourismusdestinationen wahrnehmen.
Es ist auch künftig sicherzustellen, dass die zweckgebundenen Einnahmen aus der Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben für den Erhalt und den Ausbau der kommunalen (gesundheits-) touristischen Infrastruktur eingesetzt werden können. Darauf sind die über 350 staatlich anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte mit einem Anteil von über 27 Prozent aller Gästeübernachtungen in Deutschland sowie die Erholungsorte und die weiteren Tourismusorte angewiesen, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.
Bei einer Abschaffung der Meldepflicht müssen zahlreiche Kommunalsatzungen kurzfristig geändert werden, die sich bisher auf das Bundesmeldegesetz beziehen. Erforderlich ist daher in jedem Fall eine angemessene Übergangsbestimmung, die es den Kommunen ermöglicht, die Meldescheine so lange weiter für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben nutzen zu können, bis die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Kommunalsatzungen vorgenommen worden sind.